Wenn das Gewissen plagt

Im Bemühen um eine starke Oppositionsarbeit schießen die Protagonisten in der Landeshauptstadt bisweilen (weit) übers Ziel hin-aus. Ein Beispiel dafür hat diese Woche Regierungssprecher Walter Schumacher mit der ihm eigenen Scharfsinnigkeit her-ausgearbeitet.

Er beklagte, dass die CDU im Zusammenhang mit der Kommunal- und Verwaltungsreform den Begriff "Todesliste" verwendet hatte, womit jene Verbandsgemeinden gemeint waren, denen im Zuge der Reform die Auflösung droht. Der Begriff sei von den Nazis geprägt worden, was etwa Ex-Bundeskanzler Konrad Adenauer dargelegt habe, und falle ansonsten im Zusammenhang mit Terroristen und Amokläufern, schrieb Schumacher. "Der Tiefpunkt der politischen Kultur in unserem Land" sei erreicht, empörte sich der Regierungssprecher.

Die SPD-Fraktion wetterte ebenfalls über "den pietätlosen Sprachumgang der rheinland-pfälzischen CDU". Allerdings hat es etwas länger gedauert, bis den Genossen ein Licht aufgegangen ist, geistert das Wort "Todesliste" doch schon seit Wochen herum.

Ganz schnell reagierte dagegen nach den Vorwürfen die Kommunikationsabteilung der Union, die offensichtlich das schlechte Gewissen plagte. Jedenfalls verbreitete sie kurz nach Bekanntwerden der Kritik eine "Verlautbarung", die nur aus einem Satz bestand: "Die CDU wird den Begriff Todesliste nicht mehr im Zusammenhang mit der Kommunalreform verwenden." Laut Presse-Chefin Pia Grundhöfer sei der Begriff zunächst im Zusammenhang mit dem Erzählen einer Fabel aufgetaucht, habe sich aber dann verselbstständigt.

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