Wenn das Leben vom Tod gezeichnet ist
Berlin · In Würde sterben: Mit dem sensiblen Thema Sterbehilfe hat sich der Bundestag intensiv befasst. Die ausführlich und respektvoll geführte Debatte dauerte eine Stunde länger als geplant.
Berlin. Mit fast gebrochener Stimme erzählt Katarina Barley (SPD) von einer kranken Frau, die sich aus völliger Verzweiflung eine Plastiktüte über den Kopf zog, um ihrem Leben ein Ende zu bereiten. Katrin Göring-Eckardt (Grüne) schildert, wie sie nach einem schweren Unfall ihrer Mutter darüber entscheiden musste, "die Geräte abzustellen". Die Abgeordneten hören angespannt zu. Manchmal wird in allen Fraktionen applaudiert. Gelegentlich gibt es auch leise Unmutsäußerungen. Doch im Gegensatz zu anderen Parlamentsdebatten dominiert der Respekt des einen vor der Position des anderen.
Es geht um Sterbehilfe, um Sterbebegleitung, um Menschen also, die keinen anderen Ausweg für sich sehen, aber eben auch darum, was Politik dabei erlauben oder besser verbieten sollte. Bundestagspräsident Norbert Lammert spricht vom "anspruchsvollsten und schwierigsten Gesetzgebungsvorhaben" der laufenden Wahlperiode. Im vergangenen Herbst hatten sich die Abgeordneten dem schwierigen Thema schon mit einer "Orientierungsdebatte" genähert. Dabei zeichneten sich auch viele Gemeinsamkeiten ab. Niemand denkt zum Beispiel daran, die aktive Sterbehilfe zu erlauben, also ein Verfahren, bei dem jemand eine tödliche Spritze von einem anderen gesetzt bekommt. Alle sind für den Ausbau der Betreuung Schwerstkranker durch Palliativmedizin und Hospize.
Kollektiv abgelehnt wird auch die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe. So wie die Selbsttötung in Deutschland straffrei ist, ist es heute allerdings auch die Beihilfe zur Selbsttötung. Und spätestens hier gehen die Meinungen auseinander, was Ärzten oder Vereinen dabei gestattet sein soll und was nicht.
Mittlerweile liegen dazu vier fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe vor. Drei davon zielen auf eine mehr oder minder drastische Verschärfung des Strafrechts. Eine Vorlage nimmt das ärztliche Standesrecht ins Visier und will den Medizinern die Suizidbeihilfe bundesweit einheitlich erlauben.
Das Gewissen soll entscheiden
Zu den Initiatoren dieses Entwurfs gehören Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD). Beide verweisen darauf, dass zehn von insgesamt 17 Landesärztekammern jede Form von ärztlicher Suizidbeihilfe untersagen - trotz Straffreiheit. Der Mediziner solle das Recht auf eine Gewissensentscheidung haben, betont Hintze. So wie er warnt später auch Lauterbach vor dem Gesetzesantrag einer Gruppe um Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU). Der beinhaltet zwar kein Komplett-Verbot, aber die "geschäftsmäßige", also auf Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe soll danach mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Kein Arzt werde dann mehr eine Sterbehilfe anbieten, erklärt Lauterbach. Denn wenn etwa ein Onkologe schwer Krebskranken wiederholt zum Suizid verhelfe, dann mache er sich damit strafbar.
Griese und ihre Unterstützer weisen diese Vorhaltung zurück. Ihnen geht es darum, Vereine wie "Sterbehilfe Deutschland" zu treffen oder den Berliner Urologen Uwe-Christian Arnold, der sich selbst als Sterbehelfer versteht und schwerkranken Menschen todbringende Medikamente verschafft. Sterbende sollten "an der Hand und nicht durch die Hand eines Menschen sterben", sagt Brand.
Nach jetzigem Stand hat der Griese/Brand-Entwurf die besten Aussichten, eine Mehrheit im Bundestag zu finden. 210 Abgeordnete haben nach Angaben Brands ihre Unterstützung bekundet. Bei Hintze und Lauterbach sind es nur etwa halb so viele. Auch Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) macht sich für die Griese/Brand-Linie stark. Er hatte die politische Debatte im vergangenen Jahr eröffnet und Sterbehilfe-Organisationen den Kampf angesagt.
Keine Chancen werden indes der Vorlage von Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) eingeräumt. Sie streben eine liberale Regelung an, bei der zumindest Vereine ohne Gewinnabsicht Suizidbeihilfe leisten können. Schließlich gäbe es immer mehr Menschen, die keine Angehörigen mehr hätten, um über ihre schwierige Situation zu reden, argumentiert der Grüne Kai Gehring. Umgekehrt findet auch Patrick Sensburg (CDU) nur wenig Unterstützung. Sein Gesetzentwurf beinhaltet ein weitestgehendes Verbot des assistierten Selbstmords.
Am Ende haben sich in der Debatte insgesamt 25 Abgeordnete zu Wort gemeldet. Voraussichtlich im November wollen die Parlamentarier endgültig über die Sterbehilfe abstimmen.