Sicherheit Wenn das Nummernschild zum Täter führt

Trier · Ohne die automatischen Erkennungssysteme wäre ein jahrelang gesuchter Autobahnschütze wohl nie gefasst worden. Erst der Datenabgleich brachte die Beamten auf die Spur des 58-Jährigen.

Der Festnahme des mutmaßlichen Autobahnschützen im Juni 2013 gingen jahrelange Ermittlungen voraus. An insgesamt sieben Autobahnabschnitten zwischen Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern hatten die Fahnder zuletzt Kennzeichenlesegeräte aufgestellt, um den Wagen des Unbekannten zu identifizieren, der über Jahre hinweg auf andere Autofahrer geschossen hatte. Wann immer es einen neuen Vorfall gab, verglichen die Ermittler die Bewegungsdaten des beschossenen Lastwagens mit denen der anderen Fahrzeuge. So kamen die Beamten schließlich auf die Spur des gesuchten Schützen; es war ein damals 58-jähriger Fernfahrer aus der Nordeifel.

Ohne Einsatz der automatischen Kennzeichenlesegeräte wäre der später wegen mehrfachen versuchten Mordes zu einer über zehnjährigen Haftstrafe verurteilte Mann wohl nie gefasst worden. Der damalige Chef des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, kritisierte, dass die Polizei mit großem Aufwand Daten sammeln musste, die vorlägen, aber aus rechtlichen Gründen nicht verwendet werden dürften: „Durch die Maut-Daten hätten wir dieses Tat­serie viel früher unterbinden können“, so der BKA-Präsident.

Einer, der Jörg Ziercke vor fünf Jahren widersprach, war der damalige rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner. Es gebe für die bundesweit erstmals eingesetzte Ermittlungsmethode aus Datenschutzsicht keine hinreichend gesetzliche Ermächtigungsgrundlage“, kritisierte Wagner, der darauf verwies, dass für die Fahndung nach dem Unbekannten 60 bis 80 Millionen Datensätze unverdächtiger Menschen erfasst worden seien. „Millionen von unverdächtigen Personen geraten ins Visier der Ermittlungsbehörde, um einen Verdächtigen zu überführen“, so der oberste rheinland-pfälzische Datenschützer.

Fünf Jahre später muss sich auch Wagners Nachfolger Dieter Kugelmann mit dem Thema  automatische Kennzeichenerfassung befassen.Dieses Mal geht es aber nicht um die Fahndung nach einem gesuchten Verbrecher, sondern ein Kaufvorhaben des Mainzer Innenministeriums.  Die Behörde will noch in diesem Jahr mehrere automatische Kennzeichenlesesysteme anschaffen, um sie bei der Fahndung  nach Terroristen, Dieben und Räubern einzusetzen. Über weiteren Details brütet derzeit eine Projektgruppe unter Leitung des Landeskriminalamts, sagt Ministeriumssprecher Joachim Winkler und verweist auf die „guten Erfolge“ in anderen Bundesländern.

Das Saarland kann der Sprecher von Landesinnenminister Roger Lewentz (SPD) damit nicht gemeint haben. Dort wurde die Möglichkeit der automatischen Kennzeichen­erfassung 2012 wieder aus dem Polizeigesetz gestrichen, nachdem sie fünf Jahre zuvor erst eingeführt worden war.

„Bringt nichts, weil sie nie zur Anwendung kam“, hieß es seinerzeit, überdies sei die Regelung verfassungsrechtlich bedenklich. Noch vor zwei Jahren zitierte die saarländische SPD-Landtagsabgeordnete Petra Berg ihre CDU-Kollegen sinngemäß mit den Worten, die Kennzeichenüberwachung sei ein stumpfes Schwert der Kriminalitätsprävention.

Inzwischen scheinen die Bedenken aber wieder verflogen zu sein. Wie ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, gibt es im Saarland derzeit Überlegungen, die automatische Kennzeichenerfassung wieder einzuführen.

Dazu müsste aber zunächst das Polizeigesetz erneut „angepasst werden“, so der Sprecher.

Im Fall des im Juni 2013 von einem Spezialeinsatzkommando verhafteten Autobahnschützen hatten die Verteidiger des Nordeifelers nach dessen Verurteilung angekündigt, wegen der ihrer Ansicht nach gesetzeswidrigen massenhaften Erfassung von Autokennzeichen Revision einzulegen.

Im gut zwei Jahre später gefällten Beschluss des Bundesgerichtshofs tauchte dieser Punkt allerdings erst gar nicht auf.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort