Wenn eine Bewegung im Stau steckt

Mainz/Trier · Wie entscheidet ein Ausschuss darüber, welche Parteien in Rheinland-Pfalz zur Bundestagswahl antreten dürfen? In einer Art Kaffeekränzchen - und nicht immer in Harmonie.

Sie wollten in Bewegung sein, doch als es auf jede Minute ankam, standen sie im Stau. Jürgen Fring schüttelt verzweifelt mit dem Kopf, so ärgerlich ist die ganze Geschichte, die er erzählt. Der 52-Jährige sitzt im Raum 401 im Mainzer Abgeordnetenhaus und hört um 10.55 Uhr von Vize-Landeswahlleiter Stephan Danzer das, was er an diesem Tag nicht hören wollte. Demokratie in Bewegung, die kleine Partei, die Fring als Landesvorsitzender in Rheinland-Pfalz für die Bundestagswahl anmelden wollte, ist in Rheinland-Pfalz gar nicht zugelassen für den 24. September. Dabei hatte der Trierer große Hoffnungen.

Der Landesverband hat sich erst im Juni gegründet, bundesweit 225 Mitglieder, landesweit zehn, im Manifest auf der eigenen Internetseite gibt sich die Partei entschlossen, ein Neuanfang für Demokratie zu sein, keine Politik, die sich nur der Macht verpflichtet sieht.
Und nun das.

Der Grund für das Aus: Sind Parteien nicht schon im Bundestag oder Landesparlamenten vertreten, brauchen sie eine Unterschriftenliste mit mindestens 2000 Unterstützern. 1641 hat die Partei nach Stephan Danzer fristgerecht eingereicht, bis zum 17. Juli um 18 Uhr. Eine Frau aus Ludwigshafen fuhr mit 312 weiteren Stimmen zum Landeswahlleiter, stand dann aber im Stau. Vollsperrung, sagt Fring. Um 18.12 Uhr kam sie an. Zu spät, sagt Danzer. Dafür trage die Partei die Verantwortung. Fring schimpft darüber. Er beschwert sich auch, dass etliche Unterschriften von den Behörden nicht rechtzeitig an die Partei verschickt worden seien. Als Mitglieder dann in Gemeinden gefahren seien, um die Listen selber abzuholen, seien diese ungefragt doch plötzlich über den Postweg rausgegangen. "Da hatten wir keine Chance mehr."

Das Wahlgesetz ist ein Dickicht aus beinharten Regeln. Es einzuhalten, darüber wacht der Landeswahlausschuss, der aus dem Wahlleiter besteht, sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten und zwei Richtern des Oberverwaltungsgerichts. In einer Kaffeekränzchen-Atmosphäre tagen sie öffentlich an einem Tisch in der Mitte des Raums, Tassen, Kannen, Wasser und Kekse stehen bereit. Während Danzer seine Einschätzung abgibt, hören alle zu - und entscheiden danach. Die Demokratie in Bewegung ist an dem Tag nicht die einzige Partei, die ein Nein hört.
Auch das Bündnis C, Christen für Deutschland, fällt aus der Liste der Kandidaten in Rheinland-Pfalz. Es kommt nur auf 256 gültige Unterschriften. Zu wenig. Die Einheit, eine andere Partei, habe erst gar keine Unterschriftenliste eingereicht. Und die Tierschutzpartei bleibt außen vor, da ihr der Ausschuss formelle Fehler unterstellt. Als die Partei ihre Liste aufstellte, seien von vier Wahlberechtigten gerade mal drei anwesend gewesen, einer habe sich über eine Telefonkonferenz zuschalten lassen. Das widerspreche dem Wahlgeheimnis, weil der Teilnehmer am Telefon wohl deutlich zu hören gewesen sei, meint Danzer, der zudem eine eidesstaatliche Versicherung nicht als gültig ansieht. Das genügt. Wer ist für den Ausschluss? Alle heben die Hand.

Anders als bei AfD und Linken, bei denen eigene Mitglieder anfochten, ob die Listen überhaupt gültig seien. Der Trierer Arzt Bruno Panzner monierte bei der AfD, dass Bewerber nur fünf und nicht vorgesehene zehn Minuten Zeit für eine Vorstellung bei der Listenaufstellung gehabt hätten. Beim zweiten Listenplatz habe eine Bewerberin zurückgezogen, ohne dass der Drittplatzierte vorgeschlagen worden sei. Zudem sollen nicht alle Mitglieder, die abgestimmt haben, wahlberechtigt gewesen sein, so der Verdacht.

Danzer räumt das aus. Fünf Minuten reichten aus, sich vorzustellen, sagt er. Bei den Landeslisten seien Parteien hier variabler. Die AfD habe in den weiteren Punkten nicht gegen ihre eigene Satzung verstoßen, bei dem angeblich nicht stimmberechtigten Mitglied habe die Partei mitgeteilt, dass dieses sehr wohl in Rheinland-Pfalz, in Trier, wohnt. Und auch die Linke darf im Land antreten, nachdem eine Meldung beim Landeswahlleiter Mitgliedschaften angezweifelt und vereinzelte Beitragsfreiheiten wie in Trier und Pirmasens als rechtswidrig kennzeichnete. Danzer sagt, man habe alle betroffenen Namen geprüft, die Begründung für übergangsweisen Erlass der Beiträge sei in Trier, dass dort unter den Mitgliedern viele Studenten seien, denen es an Geld fehle. Der Ausschuss lehnt auch den Einspruch ab und nimmt die Liste auf, wie auch bekannte Parteien oder Exoten (siehe Extra).

Und die Demokratie in Bewegung? Fring reicht Beschwerde ein. "Wir haben uns nichts zuschulden kommen lassen." Nun entscheidet der Bundeswahlausschuss darüber, ob die Partei in Bewegung bleibt - oder schon vor der Wahl am Stoppschild abbremsen muss.Extra: WELCHE EXOTEN AN DER WAHL TEILNEHMEN

(flor) 14 Parteien stehen in Rheinland-Pfalz auf der Liste für die Bundestagswahl am 24. September. Darunter sind nicht nur bekannte Parteien wie die CDU, die SPD, die Grünen, die FDP, die Linke, die AfD, die Piraten, Freien Wähler oder die NPD. Auch Exoten zählen dazu: Wie die V-Partei3, bei denen die drei V für Veränderung, Vegetarier und Veganer stehen. Die 2016 gegründete Partei gibt als Ziel an, die Lebensmittelproduktion so zu verändern, dass Tierschlachtungen bis 2030 nicht mehr nötig und vom Verbraucher auch nicht gewünscht sind. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) sieht sich nach Angaben auf ihrer Homepage ganzheitlichem Denken und gemeinschaftlichem Handeln verpflichtet - und wirbt für mehr Volksabstimmungen. Die Marxistisch-Leninistische Partei gibt an, radikal links, revolutionär, für echten Sozialismus und gegen die Unterwerfung von Arbeitern unter Profitinteressen zu sein. Den Ruf einer Juxpartei hat die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (kurz: Die Partei). Gegründet haben sie Redakteure des Satiremagazins Titanic. Der Vorsitzende Martin Sonneborn sitzt seit 2014 im europäischen Parlament. Das Bündnis Grundeinkommen setzt sich für ein bedingungsloses Grundeinkommen ein.

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