Wenn Priester plötzlich einen neuen Job brauchen

Trier · Ein Trierer Bistumspriester schmeißt von sich aus hin, ein anderer wird von Bischof Stephan Ackermann nach Missbrauchsvorwürfen aus dem Klerikerstand entlassen. Die spannende Frage: Was passiert eigentlich mit den gestrauchelten Geistlichen?

 Zeichen der Demut: Priesteranwärter liegen während ihrer Weihe zum Priester bäuchlings auf einem roten Teppich. Archiv-Foto: dpa

Zeichen der Demut: Priesteranwärter liegen während ihrer Weihe zum Priester bäuchlings auf einem roten Teppich. Archiv-Foto: dpa

Trier. In den keineswegs immer so guten alten Zeit hatte es die Kirche noch relativ einfach: Ließ sich ein Geistlicher seinerzeit etwas zuschulden kommen, wurde er kurzerhand in eine andere Pfarrei versetzt. Ob dort immer jemand über den Fehltritt informiert wurde, war wohl eher Zufall. Das ist im Internet-Zeitalter etwas anders. Kaum ist da ein Priester ins Zwielicht geraten, da hat sich die Nachricht schon verbreitet. Ob an den Vorwürfen immer etwas dran ist, steht auf einem anderen Blatt. Geheimniskrämerei ist jedenfalls kaum noch möglich.
Womöglich ist das mit ein Grund, warum ein 47-jähriger Bistumspriester nun von sich aus die Flinte ins Korn geworfen und um Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten hat. Reine Formsache, auch wenn offiziell der Papst darüber entscheiden muss. Der Fall ist bemerkenswert, weil der katholische Geistliche weder strafrechtlich noch kirchenrechtlich für die ihm vorgeworfenen Missbrauchstaten zur Verantwortung gezogen worden ist. Nach Angaben des Bistums hat er die Vorwürfe eingeräumt.
Der Priester hat sich demnach vor über zehn Jahren in der Vulkaneifel mehrfach an einem Jugendlichen vergangen. Dafür bekam der Messdiener Geld und das Versprechen des Geistlichen: "Das ist eine schöpfungsbejahende Lebensweise, die vor Gott nicht schlecht sein kann." Das Opfer wiederum verging sich später selbst an Messdienern, wurde dafür zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Geistliche kam nicht vor Gericht, weil die ihm vorgeworfenen Taten verjährt sind.
Das gegen den Kleriker eingeleitete kirchenrechtliche Verfahren stand nach Volksfreund-Informationen kurz vor dem Abschluss. Mit einer harten Bestrafung des Geistlichen sei wohl nicht zu rechnen, hieß es Ende vergangenen Jahres. Umso überraschender wurde auch in Kirchenkreisen die gestern offiziell verbreitete Nachricht aufgenommen, dass der Mann von sich aus um Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten habe. Obwohl vom Bistum weder Name noch Alter oder letzter Einsatzort des Geistlichen genannt wurden, schwieg es sich rasch herum, um wen es sich handelt.
Geheimzuhalten wäre die Information ohnehin nicht gewesen, wurde doch auch die letzte Pfarrei des Priesters durch ein Schreiben von Generalvikar Georg Bätzing offiziell informiert. Was aber macht denn nun der gestrauchelte Priester? Bistumssprecher André Uzulis will sich zu konkreten Personalien nicht äußern, "höchstens ganz allgemein". Und da sei es so, dass, wer freiwillig gehe, sich "einen neuen Job suchen muss - und sehen muss, wo er bleibt".
Im Fall des 47-jährigen Bistums priesters dürften der Bischof selbst oder sein Generalvikar aber etwas Schützenhilfe geleistet haben. Nach Volksfreund-Informationen arbeitet er nämlich inzwischen in einem katholischen Medienhaus in Bonn, das von einem Trierer geleitet wird. "Ich weiß nicht, was da gelaufen ist", sagt der Bischofssprecher, der nach eigenen Angaben auch nichts über die Zukunft des 71-jährigen Klerikers sagen kann, den der Bischof wegen sexuellen Missbrauchs aus dem Priesterstand entlassen hat.
Zuletzt war der Mann angeblich in einem Kloster untergebracht. Gut vorstellbar, dass er dort auch nach seiner noch nicht rechtskräftigen Entlassung aus dem Priesterstand weiter bleiben darf.Extra

Kirchenstrafe: Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist das höchste Strafmaß, das das Kirchenrecht für Priester vorsieht. Die Strafe kann nach Angaben des Kirchenrechtlers Professor Ulrich Rhode nur bei besonders schweren Straftaten verhängt werden. Voraussetzung ist in der Regel ein gerichtliches Strafverfahren. Mit besonderer päpstlicher Ermächtigung ist aber auch eine Strafverhängung auf dem Verwaltungsweg möglich. Das einmal gültige Weihesakrament ist übrigens nicht rückgängig zu machen. Wie die Taufe ist es ein "unauslöschliches Prägemal". seyExtra

Kircheninterne Voruntersuchungen: Seit Februar 2010 wurden im Bistum Trier gegen 22 der insgesamt 700 Priester sogenannte kirchenrechtliche Voruntersuchungen wegen Verdachts auf sexualisierte Gewalt eingeleitet. Dabei geht es um eine mögliche Bestrafung der Geistlichen durch die katholische Kirche. Laut Bischofssprecher André Uzulis waren im April elf Verfahren "seitens des Bistums abgeschlossen". Darunter ist das Verfahren gegen einen 72-jährigen Trierer Geistlichen, der sich zwischen 1966 und 1980 an fünf minderjährigen Jungen vergangen hatte. Der Mann wurde im vergangenen Jahr aus dem Priesterstand entlassen. Ein anderer Bistumspriester ist verstorben, ein dritter schon vor Jahren laisiert worden. Der heute 79-jährige Ex-Priester machte erst vor kurzem noch einmal Schlagzeilen, weil er einem seiner Opfer mit rechtlichen Schritten drohte (der TV berichtete). Weitere sechs Fälle wurden vom Bistum nach Rom weitergemeldet, darunter offenbar auch zwei der drei Fälle, die am Montag bekanntgegeben wurden. sey

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