"Wer Privilegien genießt, hat auch Pflichten"

Trier · Wenn Beamte streiken wollen, dann sollen sie ins Angestelltenverhältnis wechseln. Das ist die Auffassung des rheinland-pfälzischen Steuerzahlerbundes. Zwar müssten Lehrer keine Beamte sein; wenn sie es aber seien, dann müssten sie sich eben ans Streikverbot halten.

 Die Teilnahme am Warnstreik von Beschäftigten im öffentlichen Dienst im März in Mainz kann für einige verbeamtete Lehrer noch Folgen haben. Foto: dpa

Die Teilnahme am Warnstreik von Beschäftigten im öffentlichen Dienst im März in Mainz kann für einige verbeamtete Lehrer noch Folgen haben. Foto: dpa

Trier. Wirklich überrascht haben dürfte das Schreiben der Schulaufsicht keinen der 350 betroffenen Lehrer. In dem Brief, abgesendet von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, werden sie aufgefordert, sich zu dem "schuldhaften Fernbleiben vom Dienst" am 4. März zu äußern. An dem Warnstreik in Mainz hatten mehr als 3000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes teilgenommen. Sie demonstrierten für 6,5 Prozent mehr Gehalt. Die Beamten wehrten sich dagegen, dass ihre Bezüge bis 2016 nur um ein Prozent pro Jahr steigen.
Die ADD hatte alle verbeamteten Lehrer im Land bereits vor dem Warnstreik an diesem Tag gewarnt, daran teilzunehmen, und ihnen mit Disziplinarmaßnahmen gedroht, falls sie doch zur Kundgebung nach Mainz fahren würden. Im rheinland-pfälzischen Beamtengesetz sind Streiks ausdrücklich verboten. "Dienstverweigerung oder Arbeitsniederlegung zur Wahrung oder Förderung der Arbeitsbedingungen sind mit dem Beamtenverhältnis nicht zu vereinbaren", heißt es im Paragraf 50 des Gesetzes. Das Land will daran auch nichts ändern, wie Bildungsstaatssekretärin Vera Reiß auf eine Anfrage der CDU im Landtag erläuterte. Dieses Streikverbot sei sinnvoll, sagt der Trierer Verfassungsrechtler Gerhard Robbers. "Beamte haben eine besondere Stellung: Sie werden - anders als Angestellte - grundsätzlich auf Lebenszeit ernannt, können normalerweise nicht entlassen werden, und der Staat ist ihnen zu besonderer Fürsorge verpflichtet, etwa zur Zahlung einer Pension im Alter. Dem entsprechen besondere Treuepflichten der Beamten, die ja der Allgemeinheit dienen."
Argumente für Beamtenstatus



Daraus ergibt sich für den Juristen auch die Notwendigkeit, dass Lehrer Beamte sind: "Es ist wichtig, dass die Bildung der jungen Generation gut funktioniert und der Unterricht nicht durch Kampfmaßnahmen unterbrochen wird", sagt Robbers.
Dass der Beamtenbund an dem Status der 35 000 verbeamteten Lehrer nichts ändern will, ist wenig überraschend. Lehrer träfen in großem Umfang Entscheidungen, die für den späteren Lebensweg der Schüler "prägende, grundrechtswesentliche und somit hoheitliche Entscheidungen" seien, argumentiert Malte Hestermann, Geschäftsführer des rheinland-pfälzischen Beamtenbundes. Er sagt: "Die Entscheidungen reichen von der Notengebung über Versetzungen hin zu Schulabschlüssen und Zulassungen zu weiterführenden Bildungseinrichtungen. Auch Disziplinarmaßnahmen gehören dazu. Sie sind geeignet, die Persönlichkeitsentwicklung und die Lebenschancen der Schüler zu beeinflussen."
"Lehrer müssen nicht zwingend Beamte sein", meint hingegen René Quante, Geschäftsführer des rheinland-pfälzischen Steuerzahlerbundes. Beamte seien notwendig in der öffentlichen Verwaltung, bei der Polizei, in der Verteidigung und beim Brandschutz.
Quante: "Deswegen gibt es auch das Streikverbot. Wenn die Polizei streiken würde, dann hätten Kriminelle in dieser Zeit freie Bahn. Wenn dagegen die Lehrer in den Streik treten, dann freuen sich die Schüler über die freien Tage. Auch wird der Lehrer als Beamter keinen besseren Unterricht leisten denn als Angestellter."
Weil sie es aber seien, hätten sie nicht nur bestimmte Privilegien etwa gegenüber Angestellten, sondern auch besondere Pflichten, sagt Quante weiter. "Beispielsweise muss ein Beamter keine Sozialversicherungsbeiträge abführen, ist faktisch unkündbar und bezieht im Ruhestand eine üppige Pension. Diese Privilegien sind aber mit Pflichten wie dem Streikverbot verbunden", sagt Quante. Jeder Beamte, der sich damit nicht abfinden möchte, könne ja freiwillig ins Angestelltenverhältnis wechseln.
Teurer als Angestellte


Quante weiter: "Was aber nicht sein kann, ist das selbstherrliche Brechen von Landesrecht." Selbst, wenn sich das Land entscheiden würde, den Beamtenstatus der Lehrer aufzugeben, würde es laut Quante kurzfristig kaum etwas dadurch sparen, im Gegenteil: Es würde teuer. Weil das Land für Beamte keine Sozialversicherung bezahlen muss, sind diese billiger als Angestellte. Quante: "Teurer wird der Beamte für das Land erst im Ruhestand, da die Pension eines Beamten höher liegt als die Rente eines vergleichbaren Angestellten." Anders als Angestellte hätten Beamte auch nie etwas von ihrem Entgelt für die Pension abführen müssen. Zudem werde die Pension nicht aus der Rentenkasse, sondern aus dem laufenden Haushalt bezahlt. Auf Dauer also würden Beamte teurer als Angestellte, sagt Quante.Extra

Das Landesdisziplinargesetz sieht gegen Beamte, die gegen die Dienstvorschrift verstoßen haben, fünf mögliche Maßnahmen vor. Der Verweis ist ein schriftlicher Tadel, der in der Personalakte festgehalten wird. Die Geldbuße kann bis zur Höhe der monatlichen Bezüge verhängt werden. Die Kürzung der Bezüge darf höchstens ein Fünftel des monatlichen Gehalts betragen und nicht länger als drei Jahre dauern. Bei einer Zurückstufung muss der Beamte ein niedrigeres Grundgehalt akzeptieren. Bei der Entfernung aus dem Dienst wird das Beamtenverhältnis beendet. wieExtra

Die Landesregierung betrachtet die Teilnahme von beamteten Lehrern an dem Warnstreik vom 4. März als ein "schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst" an. Mit dem Streikverbot von Beamten haben sich bereits mehrfach Gerichte beschäftigt. Unter anderem auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser hatte im Fall von türkischen Lehrern entschieden, dass das Streikrecht nicht vom Status eines Beschäftigten abhängig gemacht werden dürfe. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied, verbeamtete Lehrer, die gestreikt hatten, dürfen nicht bestraft werden.

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