Corona-Pandemie Winterferien in Rheinland-Pfalz: Das müssen Sie beim Reisen jetzt beachten

Trier · Einige werden die bevorstehenden Winterferien nutzen, um zu verreisen. Grundsätzlich ist das auch in Corona-Zeiten möglich. Doch man sollte darauf achten, welche Regeln, in welchem Land gelten. Wir geben einen Überblick.

 Einige werden die bevorstehenden Ferien nutzen, um in den Schnee zu fahren. Foto: dpa

Einige werden die bevorstehenden Ferien nutzen, um in den Schnee zu fahren. Foto: dpa

Foto: dpa-tmn/Peter Burgstaller

An diesem Freitag beginnen in Rheinland-Pfalz die Winterferien. Schüler haben mindestens eine Woche schulfrei. Mindestens – denn viele Schulen verlängern mit beweglichen Ferientagen über Fastnacht die Ferien. Zeit also, um wegzufahren. Etwa in den Ski-Urlaub. Oder an die Nordsee in Belgien oder den Niederlanden.

Einschränkungen sind zu erwarten

Doch trotz der Lockerungen der Corona-Regeln in fast allen deutschen Nachbarländern gibt es bei der Ein- und Ausreise hin und wieder noch Einschränkungen. Zumal viele Länder von Deutschland noch als Hochrisikogebiete eingestuft werden – und das trotz niedrigerer Corona-Inzidenzen als hierzulande. Zu den vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Hochrisikogebieten zählen unter anderen Luxemburg, Frankreich, Belgien, die Niederlande, die Schweiz und Teile von Österreich. Wer sich länger als 24 Stunden in Hochrisikogebieten aufgehalten hat, muss sich vor der Rückkehr nach Deutschland anmelden. Und wer nicht geimpft oder genesen ist (die Nachweise müssen über die Einreiseanmeldung übermittelt werden), muss in Quarantäne. Diese kann frühstens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beendet werden.

Welche Regeln gelten für welche Länder:

Österreich:

Derzeit kann man nur nach Österreich einreisen, wenn man geimpft ist. Wer noch nicht geboostert ist, muss zusätzlich noch einen negativen PCR-Test vorweisen können. Ab kommenden Dienstag soll die Einreise in das Nachbarland erleichtert werden. Dann dürfen auch Ungeimpfte wieder einreisen. Sie brauchen einen negativen Corona-Test. In der Gastronomie in Österreich gilt ebenfalls 3G: Das heißt Geimpfte und Genesene brauchen keinen zusätzlichen Corona-Test, Ungeimpfte müssen nachweisen, dass sie nicht infiziert sind.

Schweiz:

Für die Schweiz gibt es keine Einreisebeschränkungen. Es gilt weder für Geimpfte, Genesene noch für Ungeimpfte eine Testpflicht. Auch muss kein Einreiseformular ausgefüllt werden. Auch in der Gastronomie oder in Hotels gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr. Maskenpflicht gilt nur noch in Bussen und Bahnen.

Niederlande:

Wer in die Niederlande einreist, muss nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist, Ungeimpfte brauchen einen negativen Corona-Test. Kinder unter 12 Jahren und Personen, die sich weniger als zwölf Stunden im Land aufhalten, sind von der 3G-Regel bei der Einreise ausgenommen. Wer mit dem Flugzeug in die Niederlande einreist, muss ein Gesundheitsformular ausfüllen. Am 25. Februar sollen alle derzeit geltenden Corona-Maßnahmen wie 3G in der Gastronomie, in Kino und Theater sowie Masken- und Abstandspflicht aufgehoben werden.

Belgien:

Vor der Einreise nach Belgien muss ein digitales Formular ausgefüllt werden. Einreisen dürfen nur Geimpfte und Genesene (ohne Test), Ungeimpfte brauchen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Wer in die belgische Hauptstadt Brüssel reisen will, muss beachten, dass für Ungeimpfte eine zehntägige Quarantänepflicht gilt. Erst nach zwei negativen Corona-Tests kann die Quarantäne frühstens am siebten Tag beendet werden. In der Gastronomie gilt 2G, ab diesem Wochenende wird die Sperrstunde aufgehoben, ebenso die Maskenpflicht in Kneipen und Restaurants.

Frankreich:

Zur Einreise ist ein Impf- oder Genesenenausweis notwendig. Ungeimpfte benötigen einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test. In der Gastronomie gilt 2G, Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen. Im März soll die Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.

Italien:

Ungeimpfte brauchen der Einreise einen negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden), Geimpfte und Genesene können ohne Einschränkungen einreisen. Im Freien gilt keine Maskenpflicht mehr, allerdings muss der Mund-Nasen-Schutz mitgeführt werden, um bei Menschenansammlungen angelegt werden zu können.

Luxemburg:

Bei der Einreise nach Luxemburg gibt es keine Einschränkungen. Wer mit dem Flugzeug dort landet, muss einen Impf- oder Genesenennachweis haben. Ungeimpfte müssen einen negativen PCR-Test vor der Einreise vorlegen.

Reisewarnung: Das Auswärtige Amt warnt übrigens grundsätzlich vor Reisen in Hochrisikogebiete. Und wer ins Ausland reist, sollte beachten, dass der Impf- und Gensenennachweis dort maximal 270 Tage gilt. Für Booster-Impfungen gibt es keine zeitliche Begrenzung.

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