Winzer dürfen in diesem Jahr Säure zusetzen

Mainz · Die Winzer in Rheinland-Pfalz dürfen in diesem Jahr ihren Produkten Säure hinzufügen. Die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen führten zu einem sehr starken und raschen Abbau der Säure in den Trauben, teilte das Weinbauministerium am Donnerstag in Mainz mit.

 Die Nachfrage nach Öko-Wein steigt. Foto: Hendrik Schmidt/Archiv

Die Nachfrage nach Öko-Wein steigt. Foto: Hendrik Schmidt/Archiv

Das Weinbauministerium teilte am Donnerstag mit, die Säuerung von Trauben, Most, teilweise gegorenem Traubenmost, Jungwein und Wein des Jahrgangs 2016 sei in allen rheinland-pfälzischen Anbaugebieten zugelassen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Ministeriums werde in Kürze veröffentlicht.

Von der Regelung ausgenommen werden Erzeugnisse, die für die Gewinnung von Prädikatswein mit dem Prädikat Eiswein vorgesehen sind, da Eiswein typischerweise durch einen ausgeprägten natürlichen Säuregehalt gekennzeichnet ist.

Während das Weinjahr aufgrund der starken Niederschläge im Mai und Juni lange einen Vegetationsrückstand aufwies, hat sich nun das Blatt gewendet. Seit vier Wochen herrscht eine Trockenperiode mit teils sehr heißen Temperaturen. Die hohen Temperaturen, die geringe Wasserversorgung und die starke Sonneneinstrahlung auf überwiegend entblätterten Trauben führen zu einem sehr raschen und starken Abbau der Säure.

Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass die Säuerung und die Anreicherung sowie die Säuerung und die Entsäuerung ein und desselben Erzeugnisses ausgeschlossen sind. Da jedoch Trauben, Most, gärender Most, Jungwein und Wein rechtlich als verschiedene Erzeugnisse gelten, sind beispielsweise die Anreicherung von Traubenmost und die nachfolgende Säuerung als Wein durchaus möglich. Wenn im Moststadium gesäuert wird, darf die Anreicherung aus rechtlichen Gründen erst nach Gärbeginn erfolgen; falls der Most angereichert wird, darf dementsprechend auch die Säuerung erst später erfolgen.

Eine solche Ausnahmegenehmigung werde in heißen Sommern immer mal wieder erteilt, sagte eine Sprecherin des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd. Ohne Erlaubnis dürften Winzer keine Säure zusetzen. Zugelassen sind Anreicherungen mit Weinsäure, Apfelsäure, Milchsäure und Zitronensäure. (red/dpa)

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