Ministerium in Mainz entschärft strenge Auflagen Winzer dürfen Planwagenfahrten anbieten

Mainz/Trier · Ministerium in Mainz entschärft strenge Auflagen – und achtet auf die Sicherheit.

Viele Winzer bieten gerne Fahrten mit dem Planwagen an, um Touristen für die Region zu begeistern. Über Monate bangten Anbieter plötzlich vor hohen Hürden, die sich bei den Brauchtumsfahrten auftürmten. Denn in Rheinland-Pfalz kündigte das Wirtschaftsministerium strengere Regeln an (der TV berichtete am 27. August).

Nun dürfen die Winzer aufatmen.  Das FDP geführte Ministerium in Mainz hat einen Erlass deutlich entschärft. Staatssekretär Andy Becht sagte: „Die Weinkultur gehört zur rheinland-pfälzischen Lebensart. Brauchtumsfahrten durch die Weinberge sind ein wichtiger Teil davon.“ Michael Horper, Vorsitzender des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau lobt „spürbare bürokratische Erleichterungen“. Wo Winzer ursprünglich ein Fahrtenbuch führen sollten, sehe der neue Erlass dies nicht mehr vor. Bis zu 24 Menschen dürfen außerdem auf einem Planwagen mitfahren – zunächst sollten es nur 16 sein. Das helfe besonders den Winzern, die bereits Summen von 30 000 Euro in neue, größere Wagen investiert hätten. Die Fahrzeuge dürften sie nun auch nutzen und müssten nicht erneut umrüsten, heißt es vom Verband. „Ich bin froh, dass die Kuh vom Eis ist“, sagt auch Mosel-Weinbaupräsident Rolf Haxel, der in der Region mit jährlich bis zu 500 Planwagenfahrten rechnet.

Die Fahrten standen zugleich in der Kritik bei Anwohnern mancher Dörfer, die sich über ausgeartete „Ballermann-Sauftouren“ beklagten. In einigen Gebieten von Rheinland-Pfalz störten sich Bürger an betrunkenen Fahrgästen, die im Freien urinierten oder sich im schlimmsten Fall übergaben. Im Eifelort Spangdahlem kippte 2009 gar ein Planwagen um – zehn Menschen wurden verletzt. Nahe der Burg Eltz starben im Jahr 2010 zwei Menschen, nachdem ein Wagen eine Böschung hinabgestürzt war. Horper betont: „Die Sicherheit steht über allem, das haben wir nie in Frage gestellt.“

Der neue Erlass stelle so nach Angaben des Verbandes klar, dass ein Sachverständiger die Wagen alle zwei Jahre prüfen müsse. Fahrer dürften sichtlich betrunkene Gäste nicht mitnehmen. Es brauche Sicherungen für Fahrgäste, um nicht herunterzufallen. Der neue Erlass empfehle außerdem eine technische Ausrüstung, über die Besucher unmittelbar mit dem Fahrer kommunizieren könnten. Viele Regeln hätten aber auch vorher gegolten.

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