Wiederholungsbefragung Zensus 2022: Manche Befragte müssen noch einmal ran

Rheinland-Pfalz · Einige Personen, die bei beim Zensus 2022 mitgemacht haben, werden noch einmal befragt. Wir erklären, wer betroffen sein wird und wie die Befragung diesmal abläuft.

Zensus 2022: Wiederholungsbefragung - manche werden noch einmal gefragt
Foto: dpa/Daniel Karmann

Seit rund drei Monaten laufen die Befragungen für den Zensus 2022. Die persönlichen Befragungen der Haushalte und an Wohnheimen sind größtenteils abgeschlossen. Ein kleiner Teil der bereits Befragten wird erneut für ein kurzes persönliches Interview kontaktiert. Das teilt das Statistische Landesamt nun mit.

Demnach dauere diese Wiederholungsbefragung nur etwa fünf Minuten. Landesweit betreffe dies etwa 15.600 zufällig ausgewählte Personen. Das entspreche rund vier Prozent der Befragten der Haushaltebefragung und der Wohnheimbefragung, erklärt das Landesamt.

Wieso wird die Wiederholungsbefragung nötig?

Ganz einfach: Weil das EU-Recht es so will. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, dient die Befragung der „nachträglichen Qualitätsbewertung der Ergebnisse im Hinblick auf die ermittelten Bevölkerungszahlen.“ Dazu werden die Angaben aus der Wiederholungsbefragung mit den vorher gemachten Aussagen abgeglichen. „ Auf diese Weise wird geprüft, ob alle Personen an den zufällig ausgewählten Anschriften erfasst wurden“, erklärt das Statistische Landesamt. Die Wiederholungsbefragung läuft etwa bis Anfang November.

Muss ich an der Befragung teilnehmen?

Wenn Sie gefragt werden, ja. Wie bei der ersten Befragung besteht auch bei der Wiederholungsbefragung eine gesetzliche Auskunftspflicht. Diese Pflicht ist durch die Auskunft bei der ersten Befragung nicht erfüllt. Die Interviewerinnen und Interviewer erfragen Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum und ob neben der Hauptwohnung eine weitere Wohnung in Deutschland bewohnt wird.

Wie läuft die Befragung ab?

Ähnlich wie die erste. Der Termin für die Befragung wird dem jeweiligen Haushalt schriftlich mitgeteilt. Es wird sich bei den Interviewerinnen und Interviewern nicht um die gleichen handeln, wie bei der ersten Befragung. Die Interviewerinnen weisen sich mit einem Ausweis für Erhebungsbeauftragte zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis) aus. Sie müssen die Interviewerinnen und Interviewer nicht hereinbitten: „Die kurze Befragung kann ebenfalls an oder vor der Tür erledigt werden“, teilt das Statistische Landesamt mit.

Wie viele Personen werden in der Region befragt?

Diese Zahlen teilen sich auf in Anschriften, an denen Personen befragt werden und die Personenzahl an sich. So werden in der Stadt Trier 380 Personen und 55 Anschriften befragt. Im Kreis Bernkastel-Wittlich sind es 166 Anschriften und 410 Personen, im Eifelkreis Bitburg-Prüm 153 beziehungsweise 430. Im Kreis Trier-Saarburg werden bei 154 Haushalten 620 Personen befragt, im Kreis Vulkaneifel an 108 Haushalten 240.

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