Zubrot auf Prüfstand

MAINZ. (win) Alle Möglichkeiten zur Offenlegungen von Nebeneinkünften der Abgeordneten will der Landtag durch ein Gutachten seines wissenschaftlichen Dienstes prüfen lassen.

In der Debatte um Nebenjobs von Abgeordneten hat der Ältestenrat des Mainzer Landtags beschlossen, in den beiden nächsten Wochen in einem Gutachten die rechtlichen Möglichkeiten einer Offenlegung von Einkünften zu klären. Zugleich haben die Grünen einen Gesetzentwurf angekündigt, um mehr Transparenz zu schaffen. Grundsätzlich sollten alle Nebentätigkeiten und die Höhe der Einkünfte daraus offen gelegt werden, sagte Fraktions-Vize Bernhard Braun. Bisher müssen die Abgeordneten zu Beginn der Wahlperiode im Landtagshandbuch bezahlte und ehrenamtliche Nebentätigkeiten angeben - jedoch ohne Summen. Entlohnung ohne Gegenleistung müsse zwar verhindert werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Jochen Hartloff. Doch gleichzeitig warnte er davor, bei der Offenlegung von Einkünften etwa bei Abgeordneten aus freien Berufen über das Ziel hinaus zu schießen. Die CDU will dem Gutachten nach Angaben ihres Geschäftsführers Herbert Jullien nicht vorgreifen. Doch reichen nach ihrer Auffassung die derzeitigen Vorgaben aus, um Transparenz zu schaffen. Die Höhe der Nebeneinkünfte zu veröffentlichen hält sie für rechtlich bedenklich. Nach Auffassung der Grünen sollten dagegen in einer jährlich erscheinenden Übersicht die zusätzlichen Verdienste der nicht selbstständigen Volksvertreter zumindest ab einer gewissen Höhe einzusehen sein.

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