Zugunglück: Mildere Urteile für Angeklagte

Luxemburg. (wie) Urteile im Berufungsprozess wegen eines Zugunglücks an der luxemburgisch-französischen Grenze: Ein Fahrdienstleiter und ein Zugansager wurden zu jeweils zweieinhalb Jahren Haftstrafe, davon zwei Jahre auf Bewährung, verurteilt. Im ersten Prozess hatten die Urteile noch auf vier und drei Jahre und zehn Monate gelautet.

Dagegen gingen die Angeklagten in Berufung. Genau wie ein weiterer Fahrdienstleiter, der nun zu einer Geldstrafe statt zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt worden ist. Bei dem Zusammenstoß eines luxemburgischen Personen- mit einem Güterzug im französischen Zouffgen waren 2006 sechs Menschen gestorben.

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