Zwei Gratisurlaube für 16 000 Euro

Zwei lange zurückliegende Gratisurlaube in Südtirol kommen einen pensionierten Abteilungsleiter im Mainzer Verkehrsministerium teuer zu stehen: Wegen Vorteilsannahme verurteilte die Koblenzer Wirtschaftsstrafkammer den 73-Jährigen zu 16 000 Euro Geldstrafe.

Koblenz. Die Vorwürfe liegen bis zu zehn Jahre zurück, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zogen sich hin. Doch bei der ges trigen Verhandlung ging dann alles ganz schnell. Nach nur dreieinhalb Stunden war der ursprünglich auf zehn Verhandlungstage angesetzte Prozess gegen den ehemaligen Ministerialdirigenten und vier wegen Subventionsbetrugs mitangeklagte Männer schon beendet. Die Urteile sind rechtskräftig (siehe Extra).

In dem Verfahren vor der Koblenzer Wirtschaftsstrafkammer ging es um Jahre zurückliegende Betrügereien im Bus- und Schienenverkehr. Vier Angeklagte, darunter einem Mann aus Trier, warf die Staatsanwaltschaft vor, bei der Beantragung von Zuschüssen geschwindelt oder das Geld für etwas anderes als gedacht ausgegeben zu haben. So wurden etwa mit Steuergeldern geförderte Busse nicht für den Schülerverkehr eingesetzt, sondern für Ausflugs- und Urlaubsfahrten. Andere Zuschüsse wurden für den Kauf von Wertpapieren zweckentfremdet.

Dies ahndete die Koblenzer Wirtschaftsstrafkammer für die vier Angeklagten am Dienstag mit Bewährungs- und Geldstrafen. Ebenfalls mit einer Geldstrafe (200 Tagessätze je 80 Euro gleich 16 000 Euro) davon kam der ehemalige Ministerialdirigent im rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium - zu seiner aktiven Zeit ein bundesweit anerkannter Verkehrsexperte mit tadellosem Ruf.

Dieser ist seit gestern zumindest angeknackst. Der ehemalige Top-Beamte räumte ein, gemeinsam mit seiner Frau zwei Mal auf Kosten eines Trierer Verkehrsunternehmens Urlaub in Südtirol gemacht zu haben.

Der 73-Jährige wurde laut Staatsanwaltschaft dafür "belohnt", dass er Ausgleichszahlungen unter Missachtung gesetzlicher Fristen bewilligt hatte.

Ob die Angelegenheit für den einstigen Abteilungsleiter damit erledigt ist, ist noch offen. Nach dem Landesdiziplinargesetz können auch Ruhestandsbeamte für während ihres Beamtenverhältnisses begangene Dienstvergehen noch bestraft werden, etwa indem die Pension gekürzt wird. "Wir warten, bis wir das Urteil bekommen, prüfen es und entscheiden dann", sagte Ministeriumssprecherin Beate Schrader gestern auf Anfrage unserer Zeitung. extra So wurden die Angeklagten bestraft: Ein 73-jähriger Ex-Abteilungsleiter aus dem Verkehrsministerium wegen Vorteilsannahme zu 16 000 Euro Geldstrafe; ein 50-jähriger Mann aus Weiskirchen (Kreis Merzig-Wadern) wegen fünffachen Subventionsbetrugs zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten und 10 000 Euro Geldstrafe; ein 54-jähriger Trierer wegen vierfachen Subventionsbetrugs zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe und 5000 Euro Geldstrafe; ein 66-jähriger Steuerberater aus Saarbrücken wegen zweifachen Subventionsbetrugs zu 12 000 Euro Geldstrafe; ein 64-jähriger Bonner wegen Subventionsbetrugs zu 4800 Euro Geldstrafe. (sey)

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