Katastrophe im Ahrtal Zwei neue Gutachten sollen klären: Wer hatte die Einsatzleitung in der Flutnacht?

Mainz · Der Untersuchungsausschuss hat zwei neue Sachverständige beauftragt, Rechtsfragen zur Flutnacht zu klären. Der Grund: Vor wenigen Wochen hatte ein Jura-Professor ausgesagt, dass womöglich das Land für die Einsatzleitung zuständig war – und nicht der Kreis.

Zwei neue Gutachten: Wer hatte die Einsatzleitung in der Flutnacht?​
Foto: dpa/Boris Roessler

Bis vor Kurzem schien die Frage geklärt zu sein, wer in der Flutnacht vom 14. auf den 15. Juli für die Einsatzleitung verantwortlich war. Zumindest das Innenministerium wie auch die Koblenzer Staatsanwaltschaft vertraten die Auffassung, dass dem Kreis Ahrweiler bei der Katastrophe diese Rolle zukam. Vor wenigen Wochen dann brachte ein Gutachter diese Rechtsauffassung des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes ins Wanken. Im Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe führte der Heidelberger Jura-Professor Bernd Grzeszick aus, dass doch das Land für die Einsatzleitung zuständig gewesen sein könnte.