Zwei Versionen eines Mäh-Todes

BITBURG. Nach Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 3500 Euro wird das Verfahren gegen einen Landwirt aus dem Kreis Bitburg-Prüm wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingestellt. Er soll im Jahr 2003 zwei Rehkitze beim Mähen einer Wiese getötet haben.

Gut zwei Jahre liegen die Ereignisse zurück, die nun vor dem Amtsgericht Bitburg verhandelt wurden. Angeklagt war ein Landwirt aus dem Kreis Bitburg-Prüm. Er soll gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Am Ende der Verhandlung wurde daraus eine Geldauflage in Höhe von 3500 Euro zu Gunsten der Staatskasse. Laut Anklage war der Bauer im Juni 2003 von einem Jagdpächter auf junge Rehe in einer zu mähenden Wiese aufmerksam gemacht worden. Trotzdem habe er weitergemäht, lautete die Anklage. Aufgrund dieses Vergehens hatte der Landwirt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze (rund 2700 Euro) erhalten. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt.Sicht der Ereignisse differiert stark

Richter Udo May musste nun klären, was sich wirklich auf der Wiese abgespielt hatte. Dabei wurde schnell klar, dass es zwei unterschiedliche Erinnerungen an die Ereignisse gibt. Der Vater des Angeklagten gab an, den Jagdpächter morgens telefonisch informiert zu haben, dass die Wiese gemäht wird. Später begann sein Sohn mit den Mäharbeiten. Dabei sei er zuerst einmal mit seiner Zugmaschine und den daran angebrachten zwei Mähwerken um die Wiese gefahren, sagte der Angeklagte. Anschließend habe er entlang einer Straße weitergemacht. Nach einiger Zeit sei der zuständige Jagdpächter erschienen und nach einem Disput wieder weggefahren. Kurze Zeit später sei er mit einem Fotoapparat zurückgekehrt, um Bilder vom Landwirt und seiner Maschine zu machen. Nach einem weiteren Disput habe er die Arbeit fortgesetzt, sagte der Angeklagte. Er beteuerte, er habe keinesfalls Tiere vorsätzlich überfahren wollen. "Das macht niemand freiwillig", sagte der Mann. Er habe keine Rehkitze gesehen. "Sonst hätte ich sofort angehalten." Außerdem sei das Gras nur kniehoch gewesen, so dass er ein Tier hätte sehen müssen. Weiterhin habe er dem Jagdpächter die Suche nach sich im Gras duckenden Kitzen nicht verboten. Goldene Brücke für den Angeklagten

Der als Zeuge geladene Jagdpächter sagte hingegen, dass er keinen Anruf von der Familie des Angeklagten erhalten habe, dass die Wiese gemäht werden sollte. Er berichtete davon, dass er vom Angeklagten bedroht worden sei. Zudem sei es offensichtlich gewesen, dass sich im ungemähten Teil der Wiese noch Kitze befanden. Weil er das nicht habe hinnehmen wollen, habe er auf Anraten eines Jagd-Bekannten eine Kamera geholt, um das Geschehen zu dokumentieren. Wieder auf der Wiese zurück, sei es zum erneuten lautstarken Disput mit dem Landwirt gekommen, der ihm signalisiert habe, dass er auf dem Grundstück nichts zu suchen habe. Am kommenden Tag habe er dann gemeinsam mit seiner Frau zwei tote Rehkitze auf der Wiese gefunden. Die Aussagen weiterer sechs Zeugen brachten kaum Erkenntnisse über den Vorfall. Diese undurchsichtige Beweislage ließ Richter May eine mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft abgesprochene "goldene Brücke" bauen. Der Angeklagte muss eine Geldauflage zahlen. Damit gilt der Landwirt nicht als vorbestraft. May begründete diesen Schritt damit, dass auch weitere Aussagen und Gutachten nicht zur Aufklärung der Ereignisse führen würden. Wird nun die Auflage gezahlt, wird das Verfahren eingestellt.

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