Zweieinhalb Jahre bis zum Haftbefehl

Die Trierer Mord-Ermittler hatten von Beginn an den Verdacht, dass Hans S. den vermissten Eifeler Rentner Walter Klein umgebracht haben könnte. Und: Es gibt Zeugen, die den Angeklagten schwer belasten. Das sind die Hauptergebnisse des zweiten Verhandlungstags im Mord-ohne-Leiche-Prozess vor dem Landgericht Trier.

 Der Angeklagte umarmt im Gerichtssaal seine Ehefrau. Viele Prozessbeteiligte bestehen darauf, ihr Gesicht unkenntlich zu machen. Hans S. möchte dagegen gezeigt werden. TV-Foto: Willy Speicher

Der Angeklagte umarmt im Gerichtssaal seine Ehefrau. Viele Prozessbeteiligte bestehen darauf, ihr Gesicht unkenntlich zu machen. Hans S. möchte dagegen gezeigt werden. TV-Foto: Willy Speicher

Trier. Der 21. April dieses Jahres muss für Harald Richter ein Tag gewesen sein, den der Kriminalhauptkommissar wohl sein Leben lang nicht vergessen wird. An diesem Mittwoch wurde Haftbefehl gegen Hans S. erlassen - wegen versuchter Anstiftung zum Mord. Der in Oberlascheid (Eifelkreis Bitburg-Prüm) wohnende 55-Jährige soll einst einem Nachbarn 10 000 Euro angeboten haben, wenn dieser den Rentner Walter Klein umbringt.

Chef-Ermittler Harald Richter erfuhr von der mutmaßlichen Kopfgeld-Offerte erst, nachdem vor einem Jahr in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" über den Vermisstenfall Walter Klein berichtete worden war. Im Nachgang meldete sich die Lebensgefährtin des inzwischen verstorbenen Nachbarn, der den Mordauftrag damals empört abgelehnt habe.

Für Kriminalhauptkommissar Richter und den zuständigen Trierer Staatsanwalt Eric Samel war die wie Phönix aus der Asche aufgetauchte Zeugin Gold wert. Nach zweieinhalb Jahren hatten sie endlich etwas in der Hand, um Hans S. zumindest der Anstiftung zum Mord zu beschuldigen. Im Visier der Ermittler war der im selben Haus wie Walter Klein lebende Mann schon, seit der Anwalt des 69-Jährigen seinen Klienten im September 2007 als vermisst gemeldet hatte. "Wir hatten von Anfang an den Verdacht, dass Hans S. etwas mit dem Verschwinden Kleins zu tun haben könnte", sagte der Kripobeamte gestern vor Gericht.

"Wir dachten, der ist mit seiner Ehefrau geflohen"



Ein Grund: Ende der 80er Jahre hatte Hans S. schon einmal auf seinen verhassten Nachbarn geschossen und diesen dabei leicht verletzt. Er wurde deshalb zu einer mehr als dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt, floh aus dem Gerichtsgebäude und kehrte erst nach Ablauf der Verjährungsfrist in die Eifel zurück.

Als Harald Richter und seine Kollegen Hans S. einige Tage nach dem Verschwinden Kleins befragen wollten, war dieser nicht mehr da. "Ein seit längerem geplanter Urlaub in Frankreich", sagt der Angeklagte. "Wir dachten, der ist mit seiner Ehefrau geflohen", sagt Richter.

Kurz zuvor war das Auto Walter Kleins gefunden worden - auf einem Parkplatz im luxemburgischen Clerveaux. Nach Angaben des Trierer Mord-Ermittlers gibt es Zeugen, die Hans S. und seine Frau dort in der Umgebung gesehen haben wollen: am Tag vor dem Verschwinden des Rentners und zwei Wochen später. Der Angeklagte bestreitet, an diesen Tagen dort gewesen zu sein.

Die Polizei ließ jedenfalls nichts unversucht, bei Hans S. Hinweise auf den vermissten Rentner zu finden. Allein drei Mal wurde seine Wohnung durchsucht; er wurde vorübergehend festgenommen, sein Auto verwanzt und mit einem Peilsender ausgestattet. Der Erfolg hielt sich in Grenzen: In der Wohnung wurde laut Richter nichts gefunden, "was auf ein Verbrechen hingedeutet hätte", die im Auto installierte Abhöreinrichtung entdeckte der Angeklagte nach wenigen Wochen.

Der Prozess geht am Dienstag in zwei Wochen weiter.

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