Zweifel geblieben

Die Jugendkammer des Trierer Langerichts hat einen 44-Jährigen aus dem Kreis Bitburg-Prüm wegen sexuellen Missbrauchs seiner 13-jährigen Stieftochter zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Der Vorwurf der Vergewaltigung konnte nach Meinung des Gerichts nicht bewiesen werden.

Trier. (DiL) Letztlich konnte nicht endgültig geklärt werden, was genau in der Tatnacht im März 2007 auf einem Feldweg in der Eifel passiert war. Der Angeklagte hatte die sexuellen Handlungen mit seiner Stieftochter als freiwillig dargestellt, das Mädchen hingegen von einer Vergewaltigung gesprochen. Schon der Vorgang, wie ihn der Angeklagte aus seiner Sicht geschildert hatte, reichte für eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes aus. Die Jugendkammer des Trierer Landgerichts hatte strafmindernd zu berücksichtigen, dass der Mann nach Gutachter-Berechnungen auf der Basis von Zeugen-Aussagen so viel Bier und Schnaps konsumiert hatte, dass der Blutalkohol bei 2,88 Promille gelegen haben dürfte - was zu verminderter Schuldfähigkeit führt. Allerdings gab es im Gegenzug einen "Zuschlag" wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Was die Vergewaltigung angeht, konnte das Gericht eine Schuld des Angeklagten nicht zweifelsfrei erkennen. Der angeklagte Vorwurf wurde fallengelassen.Der Angeklagte hat bereits erklärt, er wolle das Urteil annehmen. Wenn Nebenklage oder Staatsanwaltschaft das anders sehen, könnte es zu einem Revisionsantrag kommen.

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