Saarburg: Geldbuße nach Prozess um fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung
Relativ glimpflich kam eine 42-jährige Autofahrerin aus Tawern davon, die vor dem Amtsgericht Saarburg wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt wurde.
18.01.2007
, 15:24 Uhr
Sie war mit ihrem Kleinwagen im November 2005 auf der B 51, Gemarkung Wawern, nach einem missglückten Überholmanöver auf ein haltendes Fahrzeug auf einer Abbiegespur aufgefahren. Bei dem Unfall verletzte sich die Fahrerin des wartenden Fahrzeugs schwer, ihr 79-jähriger Vater kam auf dem Beifahrersitz ums Leben. Ihren Führerschein darf die Verurteilte behalten. Zudem ist sie weiterhin nicht vorbestraft.