Saarburg: Geldbuße nach Prozess um fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung

Relativ glimpflich kam eine 42-jährige Autofahrerin aus Tawern davon, die vor dem Amtsgericht Saarburg wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt wurde.

Sie war mit ihrem Kleinwagen im November 2005 auf der B 51, Gemarkung Wawern, nach einem missglückten Überholmanöver auf ein haltendes Fahrzeug auf einer Abbiegespur aufgefahren. Bei dem Unfall verletzte sich die Fahrerin des wartenden Fahrzeugs schwer, ihr 79-jähriger Vater kam auf dem Beifahrersitz ums Leben. Ihren Führerschein darf die Verurteilte behalten. Zudem ist sie weiterhin nicht vorbestraft.

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