Saarburg/Mettlach/Taben: Geldstrafe nach Beleidigung durch "Stinkefinger"
Weil er einem anderen Autofahrer während eines Überholvorgangs den "Stinkefinger" gezeigt hatte, verurteilte das Amtsgericht Saarburg einen 20-Jährigen aus Taben wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 300 Euro.
17.10.2006
, 15:24 Uhr
Der auf diese Weise beleidigte Autofahrer hatte ein Foto von der eindeutigen Geste gemacht.