Saarburg/Mettlach/Taben: Geldstrafe nach Beleidigung durch "Stinkefinger"

Weil er einem anderen Autofahrer während eines Überholvorgangs den "Stinkefinger" gezeigt hatte, verurteilte das Amtsgericht Saarburg einen 20-Jährigen aus Taben wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 300 Euro.

Der auf diese Weise beleidigte Autofahrer hatte ein Foto von der eindeutigen Geste gemacht.

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