Abgelehnt und doch geduldet

TRIER-SAARBURG. Trotz abgelehnter Anerkennung als Asylberechtigte halten sich derzeit 258 Asylbewerber im Landkreis Trier-Saarburg auf, die nicht abgeschoben werden können. Sie gelten offiziell als geduldet. Diese aktuelle Zahl der so genannten "geduldeten Asylanten" nannte die Kreisverwaltung.

Ob ein Asylbewerber weiterhin im Land leben darf, entscheidet das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Wird der Antrag abgelehnt, verfügt das Bundesamt mit gleichem Bescheid so genannte "aufenthaltsbeendende Maßnahmen". Das bedeutet, dass der oder die Asylsuchende aufgefordert werden auszureisen. Gleichzeitig droht das Amt mit der Abschiebung, wenn die Ausreise nicht freiwillig und fristgerecht erfolgt. Zwar können die Betroffenen den Bescheid gerichtlich überprüfen lassen, ist jedoch unanfechtbar festgestellt, dass keine Asylanerkennung erfolgt, ist der Aufenthalt von der Ausländerbehörde unverzüglich zu beenden. Dass diese abgelehnten Asylbewerber nicht heimgeschickt werden können, hat folgende Gründe (so genannte "Abschiebehindernisse"): Ist zum Beispiel ein abgelehnter Asylbewerber die Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen eingegangen oder steht eine Erkrankung, die nicht im Heimatland behandelt werden kann, einer Abschiebung entgegen, wird der weitere Aufenthalt geduldet. Auch wenn die Identität der betroffenen Person nicht geklärt werden kann oder der vom abgelehnten Asylbewerber genannte Heimatstaat keine Rückkehrdokumente ausstellt, ist eine Abschiebung praktisch nicht möglich. 258 geduldete abgelehnte Asylbewerber hielten sich Ende November im Kreisgebiet auf, erläuterte die Kreisverwaltung Trier-Saarburg in der Kreisausschusssitzung. Die Mehrzahl davon, nämlich 140, kommen aus Serbien oder Montenegro. 16 stammen aus Aserbaidschan, 14 aus Libanon, jeweils elf aus Iran und der Volksrepublik China und zehn aus Irak. Der Rest flüchtete meist aus afrikanischen Staaten in die Bundesrepublik.

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