Ampel-Appell an die Landeschefin

Konz · Der Verbandsgemeinderat Konz hat sich einstimmig für den Bau einer Fußgängerampel in Oberbillig ausgesprochen. Die Entscheidung über die umstrittene Anlage hängt aber von einer höheren Ebene ab.

 Die Kreuzung in Oberbillig soll sicherer gemacht werden. Zurzeit erstellt ein Büro eine Studie dazu. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Die Kreuzung in Oberbillig soll sicherer gemacht werden. Zurzeit erstellt ein Büro eine Studie dazu. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter (VE._) ("TV-Upload Vetter"

Konz Alle heben am Dienstagabend kurz nach 19.30 Uhr die Hand im Sitzungssaal des Klosters Karthaus. Der Verbandsgemeinderat Konz stimmt einstimmig für einen Antrag von SPD und Grünen. So spricht sich das Gremium für den Bau einer Fußgängerampel an der B 419, Ecke Brückenstraße, in Oberbillig aus.
Einer im Saal ist darüber besonders froh: Andreas Beiling. Der CDU-Ortsbürgermeister des Obermoselorts verfolgt die Abstimmung als Zuschauer. "Ich freue mich, dass dieser Beschluss politisch einstimmig gefasst wurde", sagt er zum TV. Der Oberbilliger Ortsgemeinderat setzt sich schon seit Jahren parteiübergreifend für den Bau der Ampel ein, um die Kreuzung im Ortskern sicherer zu machen - bisher erfolglos.
Ob der Antrag des VG-Rats nun das politisch gewünschte Ergebnis bringt, ist unklar. Der Weg zu dem einstimmigen Beschluss ist jedenfalls ziemlich skurril: CDU, FDP und FWG stimmen dem Antrag nämlich nur unter einer Bedingung zu. Der Entschließungsantrag (siehe Info) müsse eine Adressatin bekommen, fordern sie: die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Die Antragsteller von SPD und Grünen, die das Thema eigentlich schon vor der Bundestagswahl diskutieren wollten (der TV berichtete), sehen keine Notwendigkeit dafür. Verantwortlich sei zunächst Bürgermeister Karl-Heinz Frieden (CDU): Dessen Verkehrsbehörde in der Verbandsgemeindeverwaltung habe sich bisher ja gegen die Ampel ausgesprochen, argumentieren sie.
Doch die Verwaltung hat bei der Entscheidung gegen die Ampel bisher immer auf Sachzwänge verwiesen, und Frieden sagt auch am Dienstag: "Ich bin das kleinste Rädchen bei der Sache." Unterstützung bekommt er von CDU-Fraktionssprecher Josef Weirich. Dieser betont, dass die Ampel schon an etlichen Stellen - zum Beispiel in Petitionsausschüssen im Bundes- und Landtag - diskutiert worden sei. Etwas erreichen könne man aber nur an einer Stelle: "Malu Dreyer kann eine Weisung aussprechen."
FWG-Fraktionssprecher Detlef Müller-Greis springt ihm zur Seite: "Wir müssen einige Etagen höher gehen." SPD und Grüne fühlen sich überrumpelt. Sie wollen zur Beratung eine kurze Sitzungsunterbrechung, stimmen aber schließlich zu. SPD-Fraktionssprecher Peter Lauterbach sagt: "Das ist ein Antrag an den Bürgermeister." Frieden müsse ihn weiterreichen an Dreyer.
Hintergrund der Debatte im VG-Rat ist die Klage einer blinden Frau aus Oberbillig. Sie kämpft seit 2014 um den Bau einer Fußgängerampel. Nur so könne der Weg vom Ober- ins Unterdorf über die B 419, die den Ort zerteile, sicherer gemacht werden, argumentiert sie. Ihr Antrag auf Errichtung der Ampel wurde jedoch von der Verbandsgemeinde Konz und dem Trier-Saarburger Kreisrechtsausschuss abgelehnt. Nach ihrer Klage gegen diese Entscheidungen am Verwaltungsgericht Trier hat die Frau einen Teilerfolg errungen ("Urteil im Oberbilliger Ampelstreit", TV vom 29. Juni). Die Verkehrssituation an der Bundesstraße muss deshalb komplett neu bewertet werden. Tenor: Die Kreuzung muss sicherer werden.
Um die Lage in Oberbillig zu überprüfen, habe der Landesbetrieb Mobilität in Absprache mit der Konzer Verwaltung ein renommiertes Büro mit einer Studie beauftragt, sagt Klaus Wagner vom Landesbetrieb Mobilität auf TV-Anfrage. Wagner: "Der Untersuchungsbericht soll bis Ende November 2017 vorgelegt werden." Dann werde sich der LBM fachtechnisch gegenüber der VG-Verwaltung äußern. Diese richtet sich bei ihrer Enscheidung, wie sie die Kreuzung sicherer macht, nach der LBM-Stellungnahme.
Nicht nur der Konzer Verwaltung und dem LBM ist der Fall bestens bekannt. Auch die mit dem Antrag adressierte Landeschefin kennt sich aus. Malu Dreyer hatte sich 2015 auf die Seite der blinden Oberbilligerin gestellt. "Ich würde mich freuen, wenn sie diesen Argumenten zustimmen und eine entsprechende Ampel installieren könnten", schrieb sie damals an den Konzer Bürgermeister - unter Verweis darauf, dass dessen Behörde für die Entscheidung zuständig sei.Meinung

Skurrile Spielchen
Die Kreuzung in Oberbillig ist längst ein Politikum. Nun wollen alle die Ampel. Oder doch nicht? Die Debatte war verwirrend. Doch Grüne und SPD haben die Ampel vor der Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Konz zum Wahlkampfthema gemacht. Als solches hat der Rat es diskutiert. Es ging weniger um die Ampel und mehr um den Adressaten des Antrags. Das ist skurril. Einige SPDler spielten sogar mit dem Gedanken, gegen den eigenen Antrag zu stimmen, nachdem klar wurde, dass er nur durchgeht, wenn er an die SPD-Landeschefin und nicht an den CDU-Bürgermeister adressiert wird. Unterhaltend war es allemal. c.kremer@volksfreund.deExtra: ENTSCHLIEßUNGSANTRAG IM PARLAMENT


Mit Entschließungsanträgen können Parlamente Regierungen ihren Standpunkt klarmachen und Handlungsempfehlungen geben. Rechtsverbindlich sind Entschließungsanträge nicht. So hat eine Mehrheit im Bundestag kürzlich den Umzug der Bundeswehr vom türkischen Incirlik nach Jordanien gebilligt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort