Dorfentwicklung Richter geben grünes Licht für  Asphaltwerk

Taben-Rodt · Die letzte juristische Hürde für die Asphaltmischanlage im Taben-Rodter Steinbruch ist genommen. Die Düro-Werke dürfen sie bauen. Wann sie genau kommt, steht noch nicht fest.

Asphaltmischanlage in Taben-Rodt nimmt die letzte juristische Hürde
Foto: Marion Maier

Nach eineinhalb Jahren juristischer Auseinandersetzung  ist die letzte Entscheidung zugunsten der Asphaltmischanlage im Taben-Rodter Steinbruch gefallen. Max Pescher, Geschäftsführer der Johann Düro GmbH mit Verwaltungssitz in Wuppertal, sagt: „Wir freuen uns, dass unsere Rechtsauffassung vom Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigt wird.“

Das Koblenzer Gericht hat den Antrag der Zulassung auf Berufung, den die Ortsgemeinde Taben-Rodt eingereicht hatte, abgelehnt. Der Ortsgemeinderat hatte beschlossen, diesen Antrag zu stellen, nachdem die Gemeinde mit ihrer Klage gegen die Anlagengenehmigung der Kreisverwaltung gescheitert war und das Verwaltungsgericht die Berufung nicht zugelassen hatte. Nun geht vor Gericht nichts mehr, die Düro-Werke können bauen.

Das sagt der Geschäftsführer Wann genau die Arbeiten beginnen sollen, ist laut Max Pescher noch unklar. Der Geschäftsführer sagt, es solle noch in diesem Jahr sein. Er rechnet mit einer Bauzeit von etwa einem halben Jahr. Pescher sagt: „Wir bieten – wie auch bisher der Ortsgemeinde kooperativ an, sie über den Bau und den Betrieb der Anlage eingehend zu informieren.“ Pescher weist daraufhin, dass sein Unternehmen bereits im Genehmigungsverfahren zahlreiche Anregungen von Anwohnern und Behörden aufgegriffen und vor allem im Bereich Immissionsschutz und Einsehbarkeit der Anlage eine Vielzahl an Verbesserungen eingeplant habe, die erhebliche Mehrkosten verursachten. Pescher: „Wir sind überzeugt, dass der Betrieb der Anlage, wie es auch bereits bei der alten Mischanlage der Fall war, im etwa 900 Meter entfernten Ort kaum wahrgenommen werden wird.“ Die alte Anlage sei bis 2012 50 Jahre lang in Betrieb gewesen. Pescher ergänzt, dass künftig Straßenbaustellen in der Region, wie unlängst in der Dorfstraße von Taben-Rodt, nicht mehr aus weit entfernten Asphaltmischanlagen (in diesem Fall in Luxemburg) beliefert werden müssten, sondern auf kurzem Wege regional mit Straßenbaustoffen beliefert würden. Dies werde zu einer Verminderung des Verkehrs­aufkommens in der Region führen.

Das sagt die Bürgerinitiative Ortsbürgermeister Hans-Joachim Wallrich teilt mit, er wisse noch nichts davon, dass die Berufung abgelehnt sei und könne sich deshalb nicht äußern. 2015, kurz nachdem die Pläne für das Asphaltwerk bekannt geworden waren, hatte sich eine Bürgerinitiative gegründet, die 1054 Unterschriften gegen das Vorhaben gesammelt hatte. Sven Mörsch, Sprecher der Initiative, äußert auf TV-Anfrage: „Wir bedauern, dass die Berufung nicht zugelassen wird. Eine schriftliche Begründung liegt uns noch nicht vor, so dass wir noch keine weitergehende juristische Aussage treffen können.“ Für den Fall, dass die Asphaltmischanlage realisiert werde, müssten alle Mitbürger mit den Konsequenzen leben, auch die Befürworter der Anlage. Die Initiative habe sich mehr als zwei Jahre lang intensiv bemüht,  die Anlage zu verhindern, die langfristig eine starke und vielfältige Belastung für die Menschen in der Gemeinde darstelle. Sie danke allen  Unterstützern, besonders dem Gemeinderat für seine mutige Entscheidung zu klagen, und werde die kommende Entwicklung sorgsam beobachten.

Die Bürgerinitiative hatte im Vorfeld unter anderem kritisiert, dass der LKW-Verkehr bei Taben-Rodt durch die Asphaltmischanlage zunehmen würde und dies die Menschen sowie die Umwelt gefährde. Zudem befürchtet die Initiative, dass beim Verbrennen des Braunkohlestaubs, der in der Anlage genutzt werden soll, gefährliche Stoffe entstehen. In direkter Nachbarschaft zum Steinbruch befinden sich Naturschutzgebiete. Gutachten zur Genehmigung der Anlage kamen hingegen zu dem Schluss, dass beim Betrieb der Anlage die Grenz­werte für Luftschadstoffe, Gerüche und auch Lärm eingehalten würden. Dennoch muss die Asphaltmischanlage laut Genehmigungsbehörde mit einem 48 Meter hohen Schornstein ausgestattet werden.

Generell hat die Initiative den Standort abgelehnt, da ihrer Meinung nach eine solche Anlage in ein Industriegebiet und nicht in den so genannten Außenbereich gehört, in dem nur im Ausnahmefall gebaut werden darf. Genehmigungsbehörde und Gerichte sind hingegen der Meinung, dass die Anlage per Baugesetzbuch als privilegiert gilt. Die Privilegierung des Steinbruchs könne auf die Asphaltmischanlage ausgeweitet werden, da die beiden wirtschaftlich eng verflochten seien, hieß es.

Asphaltmischanlage in Taben-Rodt nimmt die letzte juristische Hürde
Foto: Marion Maier

Ausblick Im Zuge der Diskussion um die Asphaltmischanlage, die das 788 Einwohner zählende Dorf gespalten hat, hat der ehemalige Orts­chef Ende 2015 sein Amt niedergelegt. Auch wenn die Anlage nun gebaut wird, dürften die Auseinandersetzungen um den Steinbruch weitergehen. Der Gemeinderat hat im Oktober 2017 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen, um die weitere Entwicklung im Steinbruch zu regeln. Der Plan solle auch der Befriedung innerhalb der Bevölkerung dienen, hatte Jürgen Dixius, Bürgermeister der Verbandsgemeinde, erklärt. Doch in Wuppertal sind die Pläne auf scharfe Kritik gestoßen. Die Unternehmer bezweifeln, dass das Vorgehen der Ortsgemeinde rechtmäßig ist. Sie kündigten an, die Interessen ihres Unternehmens juristisch zu schützen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort