Dorfentwicklung Wincheringen Betreutes Wohnen erwünscht, aber ...

Wincheringen · Der Wincheringer Rat entscheidet heute, ob er den Bau einer Wohnanlage ermöglicht, die nicht den Vorgaben des Baugesetzbuchs entspricht. Der Landrat kommentiert das Vorhaben, das ein Projektentwickler auf dem Grundstück eines seiner Familienmitglieder plant, sparsam.

 Auf dieser Wiese soll die Wohnanlage für Betreutes Wohnen entstehen. Im Plan ist die mögliche Lage rot eingezeichnet.

Auf dieser Wiese soll die Wohnanlage für Betreutes Wohnen entstehen. Im Plan ist die mögliche Lage rot eingezeichnet.

Foto: Friedemann Vetter

Die Ortsgemeinderatssitzung in Wincheringen am Donnerstag wird voraussichtlich gut besucht sein. Einige Anwohner der Straße Im Manderfeld wollen dorthin gehen. Denn es geht um ein Projekt, das mitten in ihrer Straße entstehen könnte und bei ihnen nicht auf Gegenliebe stößt. Ein Projektentwickler aus der Region, der nicht genannt werden möchte, will dort eine Anlage für Betreutes Wohnen bauen. Die Anlage soll laut Sitzungsvorlage 25 bis 27 Wohneinheiten umfassen.

Das sagen Anwohner Werner Hurth, dessen Haus sich just gegenüber des möglichen Bauplatzes befindet, sagt: „So ein Riesenklotz passt hier nicht in die Umgebung. Hier stehen Wohnhäuser, die eineinhalb oder zwei Geschosse hoch sind.“ Die geplante Wohnanlage soll laut Ortsbürgermeister Elmar Schömann dreistöckig werden. Die Optik ist nicht Hurths einzige Sorge. Er befürchtet, dass die umgebenden Häuser durch den Schlagschatten kaum noch Sonne abbekämen und dass der Verkehr in der Straße stark zunehmen würde. Betreutes Wohnen hält er generell für wichtig, findet aber, dass solche Projekte nicht mitten in Wohnstraßen entstehen sollten.

Das sagt die Kreisverwaltung Ebenfalls kritisch hat sich die Kreisverwaltung Trier-Saarburg zu dem Vorhaben geäußert, wie in der Sitzungsvorlage zu lesen ist. Sie hat festgestellt, dass es sich nicht, wie im Baugesetzbuch in Paragraf 34 gefordert, „in die vor Ort vorhandene Bebauung (in der Regel eineinhalbgeschossige Bebauung)“ einfügt. Doch das bedeutet nicht, dass nicht gebaut werden kann. Die Kreisverwaltung teilt mit, dass die Ortsgemeinde, wenn sie das Bauvorhaben denn wünscht, die Möglichkeit dazu schaffen könnte.

Die Möglichkeiten der Gemeinde Dafür müsste sie einen Bebauungsplan aufstellen, der bislang nicht existiert. Zwei Möglichkeiten stehen ihr offen, wie auch die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell in der Vorlage erklärt. Entweder sie gibt allein für das fragliche Areal einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan bei einem Städteplaner in Auftrag. Die Kosten dafür habe in vergleichbaren Fällen der Projektentwickler getragen, heißt es.

Oder die Gemeinde entschließt sich zu einem großräumigeren Bebauungsplan auf eigene Kosten. Diese Lösung scheint im Wincheringer Rat durchaus Thema zu sein – dann allerdings nicht mit dem Ziel, die Wohnanlage in ihrer jetzigen Form zu ermöglichen. In der Vorlage heißt es, der Rat habe sich in der vergangenen Sitzung dafür ausgesprochen, „die Entstehung großvolumiger Baukörper innerhalb der Ortslage ... durch Aufstellung eines Bebauungsplans maßvoll zu beschränken.“ Zu den Gründen heißt es: Solche Bauten würden das Ortsbild beeinträchtigen und könnten zu Problemen bei der Abwicklung des fließenden und ruhenden Verkehrs führen.

Ortsbürgermeister Elmar Schömann erklärt auf TV-Anfrage: „Aufgrund eines fehlenden Bebauungsplans im Ortskern ist es schon zu Fehlentwicklungen gekommen. Wir haben in der Nähe des fraglichen Bauplatzes zwei Mehrfamilienhäuser stehen, die bis zu zweieinhalb Geschosse umfassen und nicht ins Ortsbild passen.“ Ein Bebauungsplan, in dem die Höhe von Gebäuden und andere Eckdaten vorgeschrieben werden, könnte solche Entwicklungen künftig verhindern. Auch Palzem hat so auf ein großes Bauobjekt reagiert. In der Wincheringer Ratssitzung soll darüber unter Punkt 2 diskutiert werden. Zum Punkt 3, dem Projekt für Betreutes Wohnen, sagt Schömann vor der Ratssitzung lediglich: „Generell begrüßen wir ein solches Projekt für Wincheringen – unabhängig vom Standort.“ Für den Fall, dass das aktuelle Vorhaben abgelehnt werde, wolle er vorschlagen, alternative Standorte raumplanerisch zu untersuchen.

Das sagt der Landrat Und was sagt Landrat Günther Schartz zu dem Projekt, das auf einem Grundstück entstehen soll, das derzeit einem seiner Familienmitglieder gehört? Er verweist darauf, dass die Kreisverwaltung die Bauvoranfrage abgelehnt habe und damit „eindeutig eine objektive Behandlung belegt“ sei. Ansonsten entscheide nun der Gemeinderat. Dass er als Familienmitglied des Besitzers einen gewissen Einfluss auf die Frage des Grundstücksverkaufs und damit auch auf die Frage, ob dort nun gebaut wird, haben könnte und dass er gleichzeitig einer Verwaltung vorsteht, die einen Architekturpreis auslobt, der Bauen mit Vorbildcharakter auszeichnet, ist für ihn kein Thema.

Die Sitzung beginnt am Donnerstag, 19.30 Uhr, im Gemeinderaum Kirchenberg. Die Vorlage steht auf www.saarburg-kell.de im Ratsinformationssystem.

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