Kommunalpolitik Bürgermeister kündigt Mietvertrag fristlos

Mettlach · Daniel Kiefer hat den Mietvertrag Auf Kappelt in Saarhölzbach für beendet erklärt. Anwälte sind laut Kiefer zu dem Schluss gekommen, dass der Gemeinde die Fortsetzung bis zum darin vereinbarten Zeitraum von fünf Jahren nicht zugemutet werden kann.

Mettlachs Bürgermeister Daniel Kiefer hat den Mietvertrag der Flüchtlingsunterkunft „Auf Kappelt“ in Saarhölzbach fristlos gekündigt. Das hat er der SZ mitgeteilt. „Ich bin erleichtert, dass ich mit diesem Schritt ein klares Zeichen in dieser Affäre setzen konnte und hoffe, dass der Vertragspartner die Kündigung akzeptieren wird und wir endlich einen Schlussstrich unter diese unsägliche Angelegenheit ziehen können“ kommentierte der Verwaltungschef den Immobilien-Skandal, der Ende 2015 hochgekocht war und bundesweit Aufsehen erregt hatte.

Verwickelt darin waren Mettlachs Ex-Bürgermeister Carsten Wiemann, der ehemalige SPD-Fraktionschef Markus Rausch, immer noch Mitglied im Gemeinderat, und der ehemalige Landtagsabgeordnete Georg Stritter. Er sitzt immer noch im Verwaltungsrat der Sparkasse Merzig-Wadern. Die Überprüfung des Kontraktes nannte Kiefer nach dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung des Landgerichts Saarbrücken „nur konsequent“. Die Gemeinde Mettlach hatte „Auf Kappelt“ von der Gesellschaft Grüner Kreis Immobilien (GKI) Anfang Dezember 2015 angemietet – für eine monatliche Kaltmiete von 5000 Euro über fünf Jahre. Die GKI hatte das Anwesen, zuletzt als Hotel-Restaurant genutzt, im Zuge einer Zwangsversteigerung am 16. Oktober 2015 erworben, für 210 000 Euro und damit deutlich unter dem in einem unabhängigen Gutachten ermittelten Verkehrswert (330 000 Euro).

 Gegründet hatte die Gesellschaft am 5. Oktober im gleichen Jahr Markus Rausch, im Hauptberuf Anwalt. Mitte März 2016 nahm die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen auf – wegen des Anfangsverdachts der Vorteilsannahme, der Vorteilsgewährung, der Untreue und der Anstiftung zur Untreue.

Ermittler durchsuchten Rathaus, Wohnungen und Geschäftsräume. Am 19. September vergangenen Jahres hat das Saarbrücker Landgericht das Urteil gefällt und die drei zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision eingelegt wurde. Seit Anfang Januar lag der Gemeinde Mettlach laut Kiefer die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts vor. „Erst auf dieser Basis konnten die von der Gemeinde zu Rate gezogenen Rechtsbeistände entsprechende Überprüfungen mit Blick auf den Mietvertrag vornehmen; wohl wissend, dass die Verurteilten gegen die Entscheidung Revision eingelegt haben. Die Anwälte der Gemeinde kamen laut Rathauschef zu dem Ergebnis, dass der Gemeinde die Fortsetzung des Mietvertrages bis zum darin vereinbarten Zeitraum von fünf Jahren nicht zugemutet werden kann.

„Der Wohnungsmietvertrag ist nach dem Urteil auf Grundlage einer Unrechtsvereinbarung zwischen dem ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Mettlach und der Grüner-Kreis-Immobilien zustande gekommen. Das Beendigungsinteresse überwiegt deshalb bei weitem das Interesse des Vermieters am Fortbestand des Mietverhältnisses“, zitiert Kiefer die Einschätzung der Juristen. „Art, Schwere und Nachhaltigkeit des Anlasses sowie das Ausmaß der Beeinträchtigung lassen keinen Zweifel daran, dass für die Gemeinde die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar ist.“

Deshalb hat er nach seinen Worten die Unterkunft mit dem Datum vom 15. Januar 2018 fristlos gekündigt. In der Gemeinde Mettlach sind laut Kiefer derzeit noch 129 Menschen in 24 angemieteten Unterkünften untergebracht. Im vergangenen Jahr seien 20 Personen aufgenommen worden.

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