Friedhofstreit: Jetzt wird geklagt - Saarburger Ehepaar zieht gegen Gemeinde Freudenburg vor Gericht

Freudenburg · Der Freudenburger Friedhofstreit geht weiter. Die Betroffenen haben sich nach Monaten des Verhandelns entschlossen, gegen die Ortsgemeinde zu klagen. Margot Pletsch will erreichen, dass sie doch noch den letzten Willen ihrer Mutter erfüllen und deren Urne im Grab des Ehemanns der Verstorbenen beisetzen kann. Das war an einer knappen Fristüberschreitung gescheitert.

 Familiengräber sind auf dem Freudenburger Friedhof nicht mehr zugelassen. TV-Foto: Marion Maier

Familiengräber sind auf dem Freudenburger Friedhof nicht mehr zugelassen. TV-Foto: Marion Maier

Foto: (h_sab )

Freudenburg. Der Freudenburger Friedhofstreit hat vor einem Dreiviertel Jahr vor Ort und auch auf der Internetplattform Facebook Diskussionen ausgelöst (der TV berichtete mehrfach). Darum ging es: Eine 85-jährige Freudenburgerin war an Ostern gestorben. Ihr letzter Wille war es, im Reihengrab ihres Mannes beerdigt zu werden.Frist knapp überschritten


Die Gemeinde ließ dies jedoch nicht zu, da zu diesem Zeitpunkt die von der Friedhofsatzung vorgegebene Frist für eine Urnenbeisetzung in diesem Grab um drei Monate überschritten war (siehe Extra). Für die Tochter der Verstorbenen, Margot Pletsch, war das - zusätzlich zur Trauer, die sie verarbeiten musste - ein Schock. Sie und ihr Mann versuchten, den Ortschef umzustimmen. Vergeblich. Schweren Herzens setzten sie die Asche der Mutter vorläufig in einer Urnenwand in Freudenburg bei.
Das in Saarburg lebende Paar stellte den Antrag, der Ortsgemeinderat Freudenburg möge die Friedhofsatzung ändern. Auch damit scheiterten die Hinterbliebenen. Einstimmig lehnte das Gremium das Ansinnen Anfang Juli ab. Aufgebracht kündigte das Paar nach der Ratssitzung an, vor Gericht zu ziehen.
Ein halbes Jahr lang war von dem Fall nichts zu hören. Es herrschte Stille. Nun melden sich Margot Pletsch und Alfons Bentenrieder zurück - fest entschlossen und siegesgewiss. "Wir haben lange versucht, mit Hilfe der Landesregierung eine Lösung zu finden", sagt Bentenrieder. "Auch den Bürgerbeauftragten haben wir eingeschaltet." Da dies bisher nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat, will das Ehepaar nun tatsächlich gegen die Ortsgemeinde klagen.
Bentenrieder kündigt an: "Wir werden nicht locker lassen! Es geht schon lange nicht mehr nur um uns." Rund 15 ebenfalls Betroffene hätten sich bei ihnen gemeldet und ihnen ihr Leid geklagt. Freudenburg sei die einizige von 2300 Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit solchen Problemen. Ein Vertreter der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) habe ihm gegenüber die Freudenburger Regelung als bürgerfeindlich beschrieben.
Doch nicht nur das. Das Ehepaar Pletsch/Bentenrieder sieht seine Position durch ein juristisches Gutachten gestärkt. Allzu viel verraten will es dazu noch nicht. Nur so viel: Laut Gutachten verstoße die Freudenburger Gemeinde mit ihren restriktiven Vorgaben zu den Bestattungsmöglichkeiten gegen das Grundgesetz. In der Argumentation spiele das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht eine Rolle. Dabei geht es um die Fortwirkung eines Persönlichkeitsschutzes über den Tod hinaus. Auch auf das Bestattungsgesetz werde in dem Gutachten verwiesen. In dem Gesetz heißt es: "Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen."
Für den Freudenburger Friedhof werden keine Familiengräber mehr zugelassen, auch wenn diese in der Satzung offenbar noch als mögliche Beisetzungsform benannt werden. Der Ortsgemeinderat hatte sie laut Ortsbürgermeister Bernd Gödert vor Jahren aufgrund von Platzmangel abgeschafft. Zwei Verstorbene in einem Grab beizusetzen, ist nur in einem Reihengrab möglich. Allerdings kann zu einem Sarg nur eine Urne hinzugefügt werden - und auch das geht nur, wenn die verbleibende Ruhezeit mindestens noch 15 Jahre beträgt.
"Klage ist gutes Recht des Paars"



Freudenburgs Ortsbürgermeister Bernd Gödert steht der Klage des Saarburger Ehepaars nach eigener Aussage sachlich gegenüber. "Das ist das gute Recht der beiden. Dem steht nichts im Wege."
Kritik an der Ratsentscheidung sei ihm im Ort nicht begegnet. Der Gemeinderat habe im Dorf volle Rückendeckung erhalten für die Entscheidung, die Friedhofssatzung nicht zu ändern, sagt Gödert. Im Rat selbst sei nach der entsprechenden Sitzung nicht mehr über das Thema gesprochen worden.Extra

Der Vater von Margot Pletsch liegt in einem Reihengrab (Ruhezeit 25 Jahre). In ein solches Reihengrab mit Sarg darf laut Satzung eine Urne hineingegeben werden, falls eine Ruhezeit von mindestens 15 Jahren für sie gewährleistet ist. Im Fall Pletsch hätte die Ruhezeit der Urne der Mutter theoretisch jedoch nur 14 Jahre und neun Monate betragen. Denn das Grab des Vaters war zum Todeszeitpunkt der Mutter bereits zehn Jahre und drei Monate alt. mai

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