IHRE MEINUNG

Zur Berichterstattung über Räumpflicht bei Schneefall:

Früher gab es Straßen, die führten durch einen Ort, ohne Bürgersteig. Wenn es schneite, wurde geräumt oder auch nicht. Heute gibt es bürgerfinanzierte Bürgersteige in fast jedem Ort, verbunden mit der Auflage, diese von Schnee und Eis bis 7 Uhr morgens zu befreien. Bei einem Gang durch unsere Gemeinde Wincheringen fiel mir auf, dass etliche Bürgersteige auch am Abend nicht geräumt waren. Warum? Kann man es zum Beispiel einem 80-jährigen Bürger zumuten, dies zu tun? Ist es normal, dass Bewohner, die um 8 oder 9 Uhr an ihrem Arbeitsplatz zu sein haben, noch um sechs Uhr morgens Schnee schippen? Und was ist, wenn im Laufe des Tages Schnee fällt? Muss ich dann meinen Arbeitsplatz verlassen, um den Auflagen nachzukommen? Jeder Arbeitgeber hielte einen mit Recht für verrückt. Gleichwohl wäre ich bei Unterlassung im Falle eines Unfalls auf dem Gehweg in der Haftung. Lasst die Kirche im Dorf! Wenn man als Gemeinde den Anspruch hat, dass ihre Bürger sich sicher auf den angelegten Fußwegen bewegen können, so sorgt bitte auch dafür, dass dies möglich ist, und nehmt nicht Bürger in die Pflicht, die dies gar nicht leisten können. Auf das Jahr gerechnet macht das sicher nicht die große Summe aus. Wenn man hier und da ein paar Straßenlampen einspart, die eh kaum jemand braucht, wäre das Problem gelöst. Alfred Willenbücher, Wincheringen

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