Förderung Land fördert ehrenamtliche Bürgerprojekte

Trier/Saarburg · 14 000 Euro stehen zur Verfügung – Anträge können bis 15. Mai eingereicht werden.

Damit kleine Bürgerprojekte von Ehrenamtlichen oder von gemeinnützigen Organisationen leichter an sogenannte Leader-Fördermittel (siehe Info) herankommen, hat die Leader-Region Moselfranken gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz einen vereinfachten Förderweg für ehrenamtliche Bürgerprojekte eröffnet.

Dazu hat die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Moselfranken (siehe Info) für ihre Region Fördermittel aus einem Sondertopf des Landes beantragt und wird diese dann unbürokratisch an ehrenamtliche Bürgerprojekte weitergeben. Für die zweite Runde stehen in Moselfranken 14 000  Euro zur Verfügung.

Wie funktioniert es? Interessenten reichen eine formlose Interessensbekundung bei der LAG-Geschäftsstelle ein mit einer kurzen Beschreibung Ihrer Projektidee: Wer möchte was machen? Welche Kosten entstehen dabei? Wann erfolgt die Umsetzung?  Die LAG Moselfranken bewertet das Projekt und legt die Förderung fest.

Nach Abschluss des Projektes werden bei der Lag-Geschäftsstelle eine kurze Projektdokumentation und die  Kostennachweise abgegeben. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Fördermittel aus.

Was kann gefördert werden?

Grundvoraussetzung ist, dass das Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umsetzt. Entscheidend für die positive Bewertung der Projektidee durch die LAG ist, wie gut sie die Leader-Region Moselfranken voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder und Maßnahmenbereiche ihrer Leader-Entwicklungsstrategie unterstützt.

Insbesondere Folgendes ist in Bezug auf die Handlungsfelder förderfähig: Fortbildungskosten, Fachreferenten, Raummieten, Exkursionen, Jugendförderung, Imagekampagnen, Mitgliederakquise, Teambuilding, Nachbarschaftshilfe, Seniorenarbeit, Hol- und Bringdienste, Mitfahrerbänke, Zukunftswerkstätten, Erhalt von Mundart und Kulturerbe, Förderung von Tier-, Natur- und Klimaschutz.

  Mit den Einzelprojekten darf vor Auswahl durch die LAG Moselfranken noch nicht begonnen worden sein.

Wer darf Anträge stellen? Zum Beispiel gemeinnützige Organisationen, Vereine, Nicht-Regierungsorganisationen, Gruppen nicht organisierter Menschen und  Stiftungen – keine politische Parteien oder Vereinigungen; keine kommunalen Körperschaften; keine Unternehmen.

Welche Förderung gibt es?

Die Höhe der Unterstützung von Einzelprojekten lokaler Akteure beträgt mindestens 1000 Euro und maximal 2000  Euro pro Einzelprojekt nach Mittelverfügbarkeit.

Das Investitionsvolumen jedes Einzelprojekts muss mindestens 1000 Euro  betragen.

Weitere Informationen und Vordrucke sind auf www.lag-moselfranken.de zu finden. Die Beratung erfolgt bei den Mitarbeitern der Geschäftsstelle der Leader-Region Moselfranken: Matthias Faß bei der VG Saarburg (Telefon 06581/81-165; E-Mail: matthias.fass@vg-saarburg.de), Ute Musti bei der VG Konz (Telefon 06501/ 83-182; E-Mail: ute.musti@konz.de), Georg Schmeltzle bei der VG Trier-Land (Telefon  0651/9798-304; E-Mail: georg.schmeltzle@trier-land.de).

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