Nachbarn müssen in Mannebach ein Baustofflager tolerieren

Trier/Mannebach · Anwohner müssen damit leben, wenn in ihrer Nachbarschaft ein Baustofflager angelegt wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Streitpunkt war eine geplante Lagerfläche in Mannebach.

Trier/Mannebach. In einem Dorf müssen es Bürger hinnehmen, wenn in ihrer Nachbarschaft ein Baustofflager betrieben wird. Das hat nun das Verwaltungsgericht Trier entschieden (Aktenzeichen 5 K 1232/13.TR, 5 K 1302.TR). Im konkreten Fall ging es um die Genehmigung des Betriebs eines Baustofflagers in Mannebach. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hatte das Lager unter Auflagen erlaubt. So sollte unter anderem der Lagerplatz nur als Zwischenlager mit einer Höchstkapazität von 100 Tonnen genutzt werden. Die Anlieferung von Baustoffen sollte montags bis freitags zwischen 7 Uhr und 17 Uhr erfolgen.
Gegen die Genehmigung hatten Nachbarn geklagt. Sie befürchteten laut Gericht eine unzumutbare Beeinträchtigung durch Lärm, Geruchs- und Staubemissionen.
Die Verwaltungsrichter wiesen die Klagen ab, da der Lagerplatz aufgrund der zahlreichen Auflagen einen nicht störenden Gewerbebetrieb darstelle, der in einem Dorfgebiet zulässig sei.
Gegen die Entscheidungen können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen. red

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