Personalkarussell dreht sich

TRIER. In zehn der 24 Landkreise in Rheinland-Pfalz wird der Landrat durch einen hauptamtlichen Beigeordneten vertreten. Noch wird dieser Job in Trier-Saarburg von drei ehrenamtlichen Beigeordneten erledigt, doch hinter den Kulissen brodelt die Gerüchteküche.

2005 ist für den Landkreis Trier-Saarburg ein Jahr mit schwer wiegenden personellen Veränderungen. Am 5. Juni wird ein neuer Landrat gewählt, Amtsinhaber Richard Groß (CDU) tritt mit 65 Jahren in den Ruhestand. Jugend- und Sozialdezernent Erik Werdel (35) verlässt die Chefetage der Kreisverwaltung und geht nach Mettmann - als hauptamtlicher Erster Beigeordneter. Ein günstiger Zeitpunkt, auch in Trier-Saarburg die Position des hauptamtlichen Beigeordneten zu schaffen, denn ein solcher braucht einen eigenen Geschäftsbereich und könnte deshalb Werdels frei gewordenes Dezernat übernehmen. Alfons Maximini, SPD-Fraktions-Chef im Kreistag, fasst die aktuelle Lage zusammen: "Ein Gerücht besagt, dass es einen hauptamtlichen CDU-Beigeordneten geben wird, wenn die CDU die Landratswahl gewinnt." Die Christdemokraten werden mit ihrem Kreisvorsitzenden Günther Schartz in den Wahlkampf ziehen. Die SPD schickt die promovierte Juristin Katarina Barley ins Rennen. Das von Maximini erwähnte Gerücht kennt auch den Namen eines Kandidaten für die Position des hauptamtlichen Beigeordneten: Rudolf Müller, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. Dieser reagiert zurückhaltend. "Ich will keinen Anlass zu weiteren Spekulationen geben." Abgesehen davon habe sich die CDU zu Beginn der Legislaturperiode 2004 eindeutig positioniert: "Drei ehrenamtliche Beigeordnete sollen die Vertretung des Landrats gewährleisten." Gewählt wurden Dieter Schmitt, Arnold Schmidt (beide CDU) und Helmut Reis (FWG).Kreistag müsste Hauptsatzung ändern

War das eine generelle Abmoderation des hauptamtlichen Beigeordneten? Müller formuliert vorsichtig: "Ich will nicht grundsätzlich ausschließen, dass ein Hauptamt erforderlich werden könnte." Wie der TV aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, laufen in der CDU heiße Diskussionen zu diesem Thema. Paragraph 44 der Landkreisordnung regelt Stellung und Aufgaben der Kreisbeigeordneten. In Absatz 1 heißt es: "Jeder Landkreis hat zwei oder drei Kreisbeigeordnete. Bis zu zwei Beigeordnete können hauptamtlich tätig sein." Die Zahl der Kreisbeigeordneten und ihre haupt- oder ehrenamtliche Bestellung müssen in der Hauptsatzung bestimmt werden. Wenn der Kreistag einen hauptamtlichen Stellvertreter des Landrats einsetzen will, muss er mit "qualifizierter Mehrheit" - also mit 24 Ja-Stimmen bei 46 Mitgliedern - die Hauptsatzung ändern. CDU und FDP kommen im Kreistag Trier-Saarburg zusammen auf genau 24 Stimmen. Landrat Groß hält nichts von einer solchen Lösung. "Ich habe bisher alle Bestrebungen in diese Richtung erfolgreich abgewehrt", sagt er. "Unser Modell mit drei ehrenamtlichen Beigeordneten ist eine gute Sache. Der Landrat muss eben sehen, wie er ohne hauptamtlichen Stellvertreter zurecht kommt." Deshalb werde Erik Werdels frei werdende Stelle "ausgeschrieben und neu besetzt".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort