Privates Feuerwerk nur an Silvester erlaubt

Saarburg. (red) Bei der örtlichen Ordnungsbehörde häufen sich Beschwerden über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch außerhalb des Jahreswechsels. Es wird daher darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Feuerwerkskörpern nur am 31. Dezember und 1. Januar zugelassen ist, sofern keine behördliche Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort