Schlamm und Abwasser werden eingesammelt

In der Verbandsgemeinde Saarburg werden ab dem 25. August in Taben-Rodt der in Kleinkläranlagen angefallene Schlamm und das in Gruben gesammelte Abwasser eingesammelt und abgefahren.

Saarburg/Taben-Rodt-Hamm/Trassem. (red) Die Verbandsgemeinde Saarburg hat als örtlicher Träger der Abwasserbeseitigung sicherzustellen, dass das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser ordnungsgemäß beseitigt wird.

Hierzu gehört auch das turnusmäßige Einsammeln und Abfahren des in zugelassenen Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und des in Gruben gesammelten Abwassers. Die gemeldeten Anlagen in den Ortsgemeinden Taben-Rodt einschließlich der Ortsteile Hamm und Trassem werden in der Zeit vom 25. bis 29. August entleert.

Betroffene können sich an die Firma Probst (Telefon 06501/9278-0) wenden, falls ihre Hauskläreinrichtung noch entleert werden muss, sie aber in dieser Zeit nicht anwesend sein sollten. Gleichzeitig können sie dann einen neuen Abfuhrtermin vereinbaren. Zum Abfuhrtermin hat der Grundstückseigentümer die Kleinkläranlage oder Abwassergrube freizulegen und die Zufahrt zu gewährleisten.

Eigene Entleerungen sind unzulässig



Zusätzlich erforderliche Entschlammungen und Entleerungen sind rechtzeitig bei der Verbandsgemeinde schriftlich oder mündlich zu beantragen. Auch ohne vorherigen Antrag und außerhalb des Abfuhrplanes kann die Verbandsgemeinde Kleinkläranlagen oder Abwassergruben entschlammen beziehungsweise entleeren, wenn besondere Umstände dies erfordern. In der Vergangenheit wurde laut Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg in Einzelfällen das Entschlammen von Kleinkläranlagen oder das Entleeren von Abwassergruben nicht zugelassen oder behindert. Dies stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und könne mit einer Geldbuße geahndet werden, so die Verwaltung. Im Übrigen ließen die maßgeblichen Vorschriften des Landeswassergesetzes eigene Entleerungen nicht mehr zu.

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