Sexueller Missbrauch: Revision eingelegt

Trier/Saarburg · Ein Mann aus der Verbandsgemeinde Saarburg, den das Landgericht Trier in der vergangenen Woche wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt hat (TV vom 25. Mai), hat Revision eingelegt.

Dies hat Marcel Heinemann, Pressesprecher des Gerichts, auf TV-Anfrage mitgeteilt. Dem 41-Jährigen, der seit acht Monaten in Haft sitzt, wird vorgeworfen, drei Mädchen zum Teil schwer sexuell missbraucht zu haben. Er soll der 13-jährigen Stieftochter mehrfach in die Unterhose gegriffen haben. Er soll sie und zwei ihrer Freundinnen im Schwimmbad auf ähnliche Weise sexuell belästigt haben. Zudem wird dem Mann vorgeworfen, kinderpornografisches Material besessen zu haben. Der Mann hat die Straftaten teilweise vor Gericht eingeräumt. Allerdings schätzte das Gericht das Geständnis als so rudimentär ein, dass es die Beweisaufnahme komplett durchführte und 22 Zeugen vernahm. Zu den weiteren Fristen: Das Landgericht muss das Urteil fünf Wochen nach dem Urteilsspruch schriftlich vorlegen. Dann bleibt der Verteidigung ein Monat Zeit, die Revision zu begründen. Der Bundesgerichtshof prüft die Revision anschließend, muss dabei aber keine Fristen einhalten. mai

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