Kommunalpolitik Taben-Rodter Steinbruch bleibt weiter Streitobjekt

Taben-Rodt · Die juristische Auseinandersetzung um die geplante Asphaltmischanlage im Taben-Rodter Abbaugebiet ist noch nicht ganz  abgeschlossen. Da taucht ein weiteres Konfliktfeld auf: der Bebauungsplan für das Areal.

 Blick auf den Steinbruch bei Taben-Rodt. TV-Foto: Marion Maier

Blick auf den Steinbruch bei Taben-Rodt. TV-Foto: Marion Maier

Foto: Marion Maier

Seit März 2015 sind die Pläne für den Taben-Rodter Steinbruch Gegenstand zahlreicher Diskussionen (der TV berichtete mehrmals). Damals haben die Betreiber des Steinbruchs in einer Bürgerversammlung informiert, dass auf dem Gelände wieder eine Asphaltmischanlage gebaut werden soll. Eine Bürgerinitiative kämpfte gegen das Vorhaben.

Ein Ortschef ist vor dem Hintergrund der Querelen im Dorf zurückgetreten. Im Juni 2016 hat die Kreisverwaltung die Anlage genehmigt. Doch sie steht immer noch nicht. Der Grund: Die Ortsgemeinde hat gegen die Genehmigung geklagt. Die Klage hat das Verwaltungsgericht Mitte des Jahres abgelehnt. Beendet ist der juristische Streit immer noch nicht.

Wo das Gerichtsverfahren hängt: Die Ortsgemeinde hat auf Ratsbeschluss im Juli hin die Zulassung der Berufung beantragt. Das Verwaltungsgericht hatte diese verwehrt. Eine Entscheidung steht laut Max Pescher, Geschäftsführer der Düro-Werke, noch aus.

Neuer Streitpunkt: Während das Thema Asphaltmischanlage also noch juristisch bearbeitet wird, ist derweil ein neuer Konflikt entstanden. Er dreht sich um den Bebauungsplan. Der Ortsgemeinderat Taben-Rodt hat in seiner Oktobersitzung beschlossen, einen solchen Plan für den Steinbruch aufzustellen. Des Weiteren hat er eine Veränderungssperre erlassen, die gelten soll, bis der B-Plan steht.

Die Kritik des Unternehmens: Dieser Ratsbeschluss hat die Geschäftsführer der Hartsteinwerke Johann Düro derart sauer gemacht, dass sie einen vierseitigen Brief mit harter Kritik an alle Haushalte in Taben-Rodt verteilen ließen. Ursprünglich hatte Michael Pescher das Schreiben an den Ortsgemeinderat gerichtet.

Auf aktuelle Anfrage bekräftigt Peschers Sohn Max  die Kritik. Demnach monieren die Geschäftsführer, dass es kein guter Stil sei, einen solchen Bebauungsplan aufzustellen, ohne das davon direkt betroffene Unternehmen vorab zu informieren.

Die Geschäftsleitung der Düro-Werke habe fünf Tage vor dem Termin aus dem Amtsblatt davon erfahren. Spontan seien sie dorthin gefahren in der Hoffnung, eine Stellungnahme abgeben zu können. Aber ein entsprechender Antrag eines Ratsmitglieds wurde abgelehnt.

Die Peschers werfen dem Orts- und dem Verwaltungschef vor, diese hätten die Anhörung abgewehrt. Dabei sei es nach ihrem Verständnis selbstverständlich, dass ein demokratisches Gremium das Für und Wider ausführlich erörtern solle.

Max Pescher sagt: „Das ist eine harte Nummer, wie mit uns umgesprungen wird.“ Wie im Brief bezeichnet er den Bebauungsplan und die Veränderungssperre als einschneidende Eingriffe in die vom Grundgesetz geschützten Eigentumsrechte. Pescher: „Ich glaube nicht, dass, wie vorgegeben, die verschiedenen Interessenlagen vor Ort mit einem solchen Plan abgeglichen werden können. Aber es entstehen hohe Kosten für die Gemeinde.“ 40 000 bis 60 000 Euro, schätzt er.

Doch die Kritik wird noch fundamentaler. Die Unternehmer bezweifeln, dass das Vorgehen der Ortsgemeinde rechtmäßig ist. Sie kündigen deshalb an, die Interessen ihres Unternehmens juristisch zu schützen. Die Peschers verweisen zudem auf ihr Angebot  vom Februar dieses Jahres, die Ortsgemeinde künftig bereits im Vorfeld von Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Die Gemeinde könne so bei den Rahmenbedingungen des Vorhabens und bei der Renaturierung des Geländes sowie den Ausgleichmaßnahmen mitreden.

Die Replik der Kommunenchefs: Bürgermeister Jürgen Dixius und Ortsbürgermeister Hans Joachim Wallrich haben eine andere Sicht auf die Dinge, die sie in einem Gespräch darlegen. Dixius stellt klar: „Ortsgemeinden regeln ihre Entwicklung über Bebauungpläne.“ Sie hätten das Recht, Vorgaben auf ihrer Gemarkung zu machen. Dass Grundstücksbesitzer dabei im Vorfeld nicht informiert würden, sei üblich. Auch bei der Entwicklung von Neubaugebieten gehe die Verwaltung nicht auf alle Landbesitzer zu.

Der Verwaltungschef sagt: „Ich habe die Hoffnung, dass wir den Bebauungsplan mit dem Unternehmen und den Anwohnern einvernehmlich aufstellen können.“ Das Bebauungsplanverfahren diene auch der Befriedung innerhalb der Bevölkerung. Die Firma könne sich darin äußern. Behörden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit  würden beteiligt. Dixius schätzt, dass das Verfahren ein bis eineinhalb Jahre dauert. Er stellt klar, dass es darin nicht um Dinge gehen könne, die bereits genehmigt seien. Es gehe um zukünftige Planungen.

Bislang hätten die Düro-Werke ihre Vorhaben nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (Bimsch) beantragt. Dabei werde immer nur ein Vorhaben betrachtet. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung sei nicht vorgeschrieben, auch bei der Asphaltmischanlage sei sie zunächst nicht geplant gewesen. Die Ortsgemeinde habe immer erst nach dem Bimsch-Antrag erfahren, was die Firma vorhabe. Dies sei auch bei der Nassaufbereitungsanlage so gewesen, die dieses Jahr errichtet wurde.

Bei einem Bebauungsplan säßen hingegen Gemeinde und Unternehmen vorher partnerschaftlich an einem Tisch. Der Rat wisse anschließend, was noch alles im Steinbruch geplant sei. Den Quarzitabbau, für den kürzlich eine Erweiterung genehmigt wurde, ist von der Diskussion nicht betroffen. Nils Osterwalder von der Bauabteilung der Verwaltung stellt klar: „Über den Abbau herrscht Konsens.“

Auch in anderen Punkten pariert der Bürgermeister die Kritik. Hätte man in der Ratssitzung den Geschäftsführern das Wort erteilt, so hätte man dieses Recht allen Betroffenen, beispielsweise auch der Bürgerinitiative, zugestehen müssen. Den von Pescher geschätzten Preis für das Bebauungsplanverfahren hält der Bürgermeister für „total überhöht“. Das Angebot der Peschers, die Ortsgemeinde könne bei der Entwicklung der Rahmenbedingungen mitreden, nennt Osterwalder Ergebniskosmetik.

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