Taben-Rodt zieht wegen der Asphaltmischanlage vor Gericht

Taben-Rodt · Das Taben-Rodter Gremium setzt auf den Gerichtsweg. Nicht alle Bürger sind optimistisch, dass das klappt.

 Es gab schon mal eine Asphaltmischanlage im Taben-Rodter Steinbruch. 2013 wurde sie abgerissen. Foto: TV-Archiv/Düro-Werke

Es gab schon mal eine Asphaltmischanlage im Taben-Rodter Steinbruch. 2013 wurde sie abgerissen. Foto: TV-Archiv/Düro-Werke

Foto: (h_sab )

Die Pescher-Gruppe will einen Millionenbetrag in den Bau einer Asphaltmischanlage im Düro-Steinbruch investieren. Dafür hatte sie vor rund zweieinhalb Jahren bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg einen Bauantrag gestellt. Kurz nachdem das Projekt öffentlich bekannt geworden war, formierte sich in der Gemeinde Widerstand. Es bildete sich eine Bürgerinitiative, die das Vorhaben der Investoren aus Wuppertal massiv kritisierte. Die Mitglieder des Gemeinderats lehnten das Werk ebenfalls ab und weigerten sich, dazu ihr Einvernehmen zu erteilen.

Mitte August 2015 trat deshalb Klaus Neuses als Ortsbürgermeister der rund 800 Einwohner zählenden Gemeinde zurück. Ihn hatte die Debatte um die Asphaltmischanlage so zermürbt, dass er um seine Gesundheit fürchtete. Der frühere Ortsbürgermeister hatte nie einen Hehl daraus gemacht, dass seiner Meinung nach die Gemeinde letztlich keine Möglichkeit habe, die Industrieanlage zu verhindern. Ein Nachfolger konnte mit Hans-Joachim Wallrich erst Anfang dieses Jahres und nach Druck seitens der Kreisverwaltung gefunden werden.

Der Kreis hat das Asphaltmischwerk vor knapp 14 Monaten genehmigt. Gegen diese Entscheidung hat die Gemeinde erfolglos Widerspruch eingelegt. Anfang des Jahres folgte eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Trier. Diese wurde abgewiesen (TV vom 24. Juli). Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die seitens des Kreises erteilte Baugenehmigung rechtmäßig sei. Die Asphaltmischanlage sei wegen des Steinbruchs privilegiert. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung - wie sie etwa für Erweiterungen des Betriebs nötig wäre - sei in diesem Fall gesetzlich nicht vorgesehen. Sie ließen eine Berufung nicht zu, da aus ihrer Sicht die Sache weder eine "grundsätzliche Bedeutung" habe, noch von der "obergerichtlichen Rechtsprechung abweiche".

Trotzdem will sich die Gemeinde Taben-Rodt weiter gegen die Asphaltmischanlage wehren, wie der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag im nichtöffentlichen Teil beschlossen hat. Demnach wird die Anwaltskanzlei Jeromin und Kerkmann aus Andernach beauftragt, beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung zu beantragen. Zur Begründung dieses Schritts der Ortsgemeinde teilt die Pressestelle der Verbandsgemeinde Saarburg mit, dass die Kommune und ihre Anwälte der Auffassung seien, dass ihre Stellungnahmen durch die Richter des Verwaltungsgerichts "nicht ausreichend berücksichtigt" worden seien. In einem nächsten Schritt müssen jetzt die Richter in Koblenz das Rechtsmittel zulassen. Erst dann kommt es zu einer mündlichen Verhandlung.

Für Max Pescher ist das Urteil des Verwaltungsgerichts wie erwartet ausgefallen. Der Geschäftsführer der Johann Düro GmbH & Co. KG ist überrascht, dass die Gemeinde weiter gegen die Pläne der Pescher-Gruppe klagt: "Aus unserer Sicht waren und sind die Argumente der Kommune schwach", sagt er auf TV-Nachfrage.

Klaus Neuses ist eigenen Aussagen zufolge nach wie vor der Meinung, dass die Gemeinde die Asphaltmischanlage kaum mit rechtlichen Schritten wird stoppen können. Auch andere sind gegen diesen Schritt, wie sich auf der Facebook-Seite der Saarburger Zeitung zeigt. Reingard Thinnes hält ihn für eine "unnötige Geldverschwendung". Ihr mache das knapp 30 Kilometer entfernt in Frankreich liegende Atomkraftwerk in Cattenom mehr Angst. Ironisch kommentiert sie: "Saubere Atemluft, dass ich nicht lache! Was nützt uns saubere Atemluft, wenn Cattenom hochgeht?"

Claudia Loch fürchtet hingegen, dass den Preis für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wenn sie nicht korrigiert wird, einige mit ihrer Gesundheit zahlen. Sie befürwortet den Beschluss der Gemeinde, sich weiter gegen die Anlage zu wehren. So wie Sven Mörsch von der Bürgerinitiative gegen den Bau der Asphaltmischanlage. Ausdrücklich bedankt er sich für diesen Schritt bei den Ratsmitgliedern.Extra: WANN EINE BERUFUNG ZUGELASSEN WERDEN MUSS

Die Zulassungsberufung wurde vom Gesetzgeber bereits vor 20 Jahren in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) verankert. Damit wurde im öffentlichen Recht der Grundsatz aufgehoben, dass grundsätzlich alle verwaltungsgerichtlichen Urteile durch Richter an den Oberverwaltungsgerichten überprüft werden. Seither muss, wenn das Verwaltungsgericht die Berufung nicht ausdrücklich zulässt, die Zulassung des Rechtsmittels beantragt werden. Dieses Verfahren ist in Paragraf 124 VwGO gesetzlich geregelt. Demnach ist die Berufung unter anderem zuzulassen bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage oder wenn das angefochtene Urteil von obergerichtlichen Entscheidungen abweicht.

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