Rechtssprechung Verbandsgemeinde sucht neue Schiedsperson

Saarburg · Der Streitschlichter für den Bezirk Saarburg-Irsch ist Ehrenbeamter und wird auf fünf Jahre ernannt.

Für den Schiedsamtsbezirk Saarburg-Irsch sucht die Verbandsgemeinde Saarburg eine neue Schiedsperson. Notwendig ist die Neubesetzung wegen des Todes von Leo Steinmetz, dem bisherigen Schiedsmann für diesen Bereich. Der Schiedsamtsbezirk Saarburg-Irsch umfasst die Stadt Saarburg mit Niederleuken, Beurig, Krutweiler und Kahren sowie die Ortsgemeinden Ayl, Irsch, Ockfen, Schoden und Serrig.

Zum Schiedsamtsbezirk Freudenburg gehören die Ortsgemeinden Fisch, Freudenburg, Kastel-Staadt, Kirf, Mannebach, Merzkirchen, Palzem, Taben-Rodt, Trassem und Wincheringen. Für diesen Bereich ist Jürgen Beiler unverändert als Schiedsperson zuständig.

Nach dem Landesschlichtungsgesetz muss bei bestimmten Nachbarrechts- und Ehrverletzungsstreitigkeiten ein Schlichtungsversuch vor einer Schiedsperson oder vor einer anderen sogenannten Gütestelle unternommen werden, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Unter bestimmten Voraussetzungen muss auch in strafrechtlichen Angelegenheiten eine Schiedsperson eingeschaltet werden, bevor das Gericht tätig wird. Dies betrifft die sogenannten Privatklagedelikte. Dazu zählen unter anderem Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.

Häufig sind Nachbarschaftsstreitigkeiten der Grund für den Einsatz von Schiedspersonen. Schiedsleute fungieren als eine Art Streit­schlichter oder Moderatoren zwischen zerstrittenen Personen. Erst wenn der Schiedsmann oder die Schiedsfrau den Konfliktparteien eine sogenannte Erfolglosigkeitsbescheinigung attestiert hat, nimmt sich gegebenenfalls ein zuständiges Gericht des jeweiligen Falles an.

Prozedere: Eine der in den Konflikt involvierten Personen wendet sich an die Schiedsperson. Nachdem dieser Antragsteller die Auseinandersetzung sowie Erwartungen und Forderungen schriftlich skizziert hat, wird der Schiedsmann beziehungsweise die Schiedsfrau zum gemeinsamen Gütetermin mit den Zerstrittenen einladen. Eine außergerichtliche Einigung ist das Ziel der Schiedsperson.

Wer sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessiert, sollte mindestens 30 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben. Er muss „nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein“, heißt es in der entsprechenden Verordnung. Die Schiedsperson ist Ehrenbeamte/r des Landes. Sie wird auf fünf Jahre ernannt.

Für Fragen steht Dietmar Becker, Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, zur Verfügung; Telefon: 06581/81-229, Mail: kommunalrecht@vg-saarburg.de

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