Windräder im Naturpark: Verbandsgemeinde will Klarheit

Saarburg/Taben-Rodt/Serrig/Irsch · Obwohl die Chancen schlecht stehen, will die Verbandsgemeinde Saarburg versuchen, eine Zulassung für Windräder in der Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück zu erhalten. Deshalb hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren zu beantragen. Kosten: 7000 Euro.

Saarburg/Taben-Rodt/Serrig/Irsch. Kirf, Palzem und Wincheringen haben nach jetzigem Planungsstand gute Chancen, dass sich dort irgendwann neue Windräder drehen. Taben-Rodt, Serrig, Irsch und Freudenburg könnten hingegen leer ausgehen.
Griff nach dem Strohhalm


Sie liegen mit ihren möglichen Windkraftstandorten, die in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Saarburg aufgenommen werden sollen, in der Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück. Und in der Kernzone dürfte es schwierig werden, Windräder aufzustellen.
Bereits in der Vergangenheit mussten die entsprechenden Flächen dafür von der Schutzgebietsverordnung befreit werden. Praktisch wurden sie das aber nicht. Über einen entsprechenden Antrag der VG Saarburg wurde bislang nicht entschieden. Nun ist die Sache mit den Windrädern in der Kernzone aber noch schwieriger. Denn das rheinland-pfälzische Innenministerium hat verkündet, dass diese Zonen künftig immer für Windräder tabu sein sollen. Eine entsprechende Änderung des Landesentwicklungsprogramms (Lep) IV ist zwar in der Mache, aber noch nicht beschlossene Sache. In dieser Situation will die Verbandsgemeinde Saarburg nach dem letzten möglichen Strohhalm greifen, der womöglich aber gar keiner ist. Das heißt, sie will die Frage, ob sich ein Windrad in der Kernzone drehen darf, mit Hilfe eines Zielabweichungsverfahren vom regionalen Teilplan Wind 2004 klären. Das hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in einem Schreiben von Anfang November als Möglichkeit genannt. In ihrem Schreiben hat die Behörde aber auch mitgeteilt, "dass nach derzeitigem Kenntnisstand (Entwurf der 3. Teilfortschreibung des Lep IV) Zielabweichungszulassungen für Windenergieflächen und -anlagen in Naturparkkernzonen grundsätzlich nicht mehr in Aussicht gestellt werden können".
Überplanmäßige Ausgabe


Trotzdem hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, ein Zielabweichungsverfahren zu beantragen und zwar "im Interesse der von der Naturparkkernzone tangierten Ortsgemeinden", wie es in der Vorlage heißt. Ein Ingenieurbüro soll die Antragsunterlagen dazu erstellen und das Verfahren begleiten. Für die geschätzten Kosten von 7000 Euro hat der Ausschuss eine überplanmäßige Ausgabe beschlossen. mai

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