EU-Verordnung Nächste Runde für die Sektkapsel-Klage: Saarwinzer will vors Oberverwaltungsgericht ziehen
Ayl/Koblenz · Um Sinn und Unsinn einer EU-Verordnung, in der Sektkapseln auf Flaschenhälsen angebracht werden müssen, soll die nächsthöhere Instanz entscheiden.
25.11.2021
, 14:45 Uhr
Saarwinzer Florian Lauer und 50 seiner Kollegen aus dem Anbaugebiet Mosel und anderen deutschen Anbaugebieten wollen erreichen, dass sie keine Folien mehr auf ihren Sektflaschen anbringen müssen. Der Grund: Müllvermeidung. Im Juli wies das Verwaltungsgericht Trier jedoch die Klage gegen eine Untersagungsverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ab. Im Klartext: Lauer darf seine Sektflaschen nicht ohne die vorgeschriebene Sektkapseln in den Verkehr bringen.