EU-Verordnung Nächste Runde für die Sektkapsel-Klage: Saarwinzer will vors Oberverwaltungsgericht ziehen

Ayl/Koblenz · Um Sinn und Unsinn einer EU-Verordnung, in der Sektkapseln auf Flaschenhälsen angebracht werden müssen, soll die nächsthöhere Instanz entscheiden.

 Der Streit um den Folienzwang auf Sektflaschen geht weiter.

Der Streit um den Folienzwang auf Sektflaschen geht weiter.

Foto: picture alliance / dpa/Arne Dedert

Saarwinzer Florian Lauer und 50 seiner Kollegen aus dem Anbaugebiet Mosel und anderen deutschen Anbaugebieten wollen erreichen, dass sie keine Folien mehr auf ihren Sektflaschen anbringen müssen. Der Grund: Müllvermeidung. Im Juli wies das Verwaltungsgericht Trier jedoch die Klage gegen eine Untersagungsverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ab. Im Klartext: Lauer darf seine Sektflaschen nicht ohne die vorgeschriebene Sektkapseln in den Verkehr bringen.