Saftige Geldstrafe für "Kolonnenspringer"

Saarburg (sw) · Zu einer Geldstrafe von 5600 Euro und neunmonatigem Fahrverbot in Deutschland verurteilte das Amtsgericht Saarburg einen 33-jährigen Luxemburger mit Wohnsitz „im Ländchen“.

Saftige Geldstrafe für "Kolonnenspringer"
Foto: Friedemann Vetter

Das Gericht sah als erwiesen an, dass der Mann als „Kolonnenspringer“, wie Amtsrichter Herbert Schmitz es nannte, Ende November 2007 auf der B 419 zwischen Oberbillig und Wasserliesch (VG Konz) unterwegs war und sich bei einem Überholvorgang mehrerer Autos „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ verhalten hatte.

Kurz vor einer unübersichtlichen Kurve war es zum Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug gekommen. Am Wagen des in den Unfall verwickelten Mannes entstand Totalschaden, der Fahrer erlitt Prellungen und Verletzungen an der Halswirbel-Säule. Richter Schmitz bezeichnete das Fahrverhalten als "Kamikaze-Spiel".

Es sei großes Glück gewesen, dass der Unfall nicht schlimmer ausgegangen ist.

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