Schadstoff-Prozess: Freispruch für Ellert und Grünen

Trier · Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Trier auf der einen und den Unternehmern Reinhard Ellert und Rainer Grünen auf der anderen Seite endete heute mit einem Freispruch. Die Stadt Trier hatte beide Unternehmer 2006 wegen versuchten Betruges angezeigt.

Schadstoff-Prozess: Freispruch für Ellert und Grünen
Foto: Ursula Quickert

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Beide hätten versucht, der Stadt eine Schadstoff-Belastung des damaligen Hindenburg-Gymnasiums vorzugaukeln und dadurch einen lukrativen Entsorgungs-Auftrag herauszuschlagen. Doch dafür gebe es "keinen einzigen belastbaren Beweis", hieß es gestern in der Urteilsbegründung vor dem Amtsgericht Trier.

Ellert hatte während eines Abbruchauftrags in der Aula des damals noch nach Paul von Hindenburg und heute nach dem Humboldt-Brüdern benannten Gymnasiums eine schwarze Substanz gefunden. Mit Hilfe des befreundeten und auf Schadstoffe spezialisierten Unternehmers Rainer Grünen ließ er eine Probe nehmen und schickte diese an die Institut Koldingen GmbH im niedersächsischen Burgwedel. Dieses Institut lieferte schließlich ein Ergebnis, das Ellerts Alarm zu bestätigen schien.

Eine PAK-Summe von 190 Mikrogramm pro Kilogramm stand auf dem Prüfbericht. PAK steht für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Ihr Grenzwert liegt bei 50 Mikrogramm pro Kilogramm, sie gelten in der Fachliteratur als „nachweislich Krebs erregend“ und „schädlich für das Immunsystem“.

Die Stadt Trier jedoch entzog Ellert den Auftrag und nannte ihn einen Betrüger, der mit einer gefälschten Probe ein höheres Auftragsvolumen habe herausschlagen wollen. Der damalige Baudezernent Peter Dietze, heute im Ruhestand, zeigte Ellert und Grünen wegen Betruges an.

Die Auseinandersetzung zwischen Reinhard Ellert und der Stadt Trier nahm schnell an Fahrt auf. Im Februar 2007 stand die Kripo vor der Tür des ehemaligen Zeitsoldaten und fahndete laut Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts nach „weiteren relevanten Proben, Aufzeichnungen über die Entnahme der Proben und aufschlussreicher Korrespondenz in vorliegender Sache“. Nichts von alldem war bei Familie Ellert zu finden.

Der nächste Paukenschlag folgte knapp ein Jahr später. Reinhard Ellert erhielt einen Strafbefehl über 6000 Euro und vier Monate auf Bewährung. Der zuständige Richter Wolf-Dietrich Strick sah es als erwiesen an, dass die Probe, die Ellert und Grünen hatten analysieren lassen, eben nicht aus der Aula der Schule stammte. Ellert legte Widerspruch ein, im September 2008 begegneten sich beide Parteien zum ersten Mal vor Gericht. Doch der Prozess platzte, Ellerts Anwalt hatte aufgrund eines „Büroversehens“ — offenbar eine unvollständig kopierte Akte — keine komplette Akteneinsicht.

Nach zwei Hauptverhandlungen fiel gestern das Urteil: Freispruch. Reinhard Ellert hatte Tränen in den Augen. "Ich habe es immer gesagt: Ich bin kein Betrüger."

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