Schornsteinlösung: Behörde lässt alles offen

Platten · Im Gegensatz zu Plattens Ortsbürgermeister ist für die Genehmigungsbehörde noch nicht absehbar, dass der beantragte 60 Meter hohe Schornstein für die Klärschlammtrocknungsanlage nicht gebaut werden darf und die Anlage damit keine Chance mehr hat.

(mai) Die Betreiberfirma, die Westpfälzische Ver- und Entsorgung (WVE) GmbH, hatte den Kamin als mögliche Lösung für die Geruchsprobleme vorgeschlagen, die die Anlage ein Jahr lang verursacht hat. Ortsbürgermeister Alfons Kuhnen hält den Kamin für chancenlos, weil für seine errichtung der bebauungsplan geändertwerden müsste, was die Gemeinde ablehnt.

Generell hat jeder Antragsteller laut SGD Nord ein Recht darauf, dass über seinen Antrag sorgfältig und in angemessener Zeit entschieden wird. Deshalb könne grundsätzlich auch vorab keine Aussage über die Erfolgsaussichten getroffen werden, heißt es. Und wie lange dauert eine angemessene Prüfungszeit? Sandra Hansen-Spurzem, Sprecherin der Behörde, sagt: „Das Gesetz sieht vor, dass ein immissionsschutzrechtliches Verfahren innerhalb von drei Monaten ab dem Vorliegen vollständiger Unterlagen abgeschlossen wird.“ Bislang liegen die Unterlagen aber noch nicht vollständig vor. Die WVE hat laut Hansen-Spurzem aktuell lediglich ein Vorab-Exemplar des Genehmigungsantrags eingereicht.

Mehr als ein Jahr lang hatte die Klärchlammtrocknungsanlage in Platten unangenehme Gerüche verursacht. Derzeit ist sie außer Betrieb.

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