Schüsse auf Belgier: Strafbefehl gegen Polizisten

Großlittgen/Trier · Die Staatsanwaltschaft Trier hat die Ermittlungen gegen zwei Polizisten wegen Schüsse auf einen belgischen Autofahrer abgeschlossen. Der Mann war dabei schwer verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft hat daher gegen einen der Polizisten einen Strafbefehl beantragt.

Schüsse auf Belgier: Strafbefehl gegen Polizisten
Foto: Sonja Sünnen, Siko

(red) Der Vorfall hatte sich im Februar 2009 ereignet: Damals erbeutete ein bis heute unbekannter Täter bei einem bewaffneten Überfall auf eine Filiale der Sparkasse Mittelmosel in Großlittgen 300 Euro Münzgeld und floh mit einem PKW. Im Zuge der Fahndung entdeckten zwei Polizeibeamte der Polizeiinspektion Schweich an der K 40 zwischen Dodenburg und Sehlem den in einem einmündenden Waldweg abgestellten Van des 37-jährigen Belgiers.

Die Polizisten wollten ihn kontrollieren und hielten daher neben dem Kleinbus an. Der Beifahrer hielt seine Maschinenpistole deutlich sichtbar an das Beifahrerfenster. Dies weckte bei dem belgischen Autofahrer die Befürchtung, Opfer eines Überfalles zu werden, weshalb er sein Fahrzeug startete und davonfuhr.

Im Glauben, es handele sich bei dem Fliehenden um den Bankräuber oder einen möglichen Komplizen, eröffneten die Polizisten das Feuer. Der Polizist am Steuer gab aus seiner Dienstpistole zwei Schüsse ab. Sie wurden nach einem Gutachten des Bundeskriminalamtes im Bereich des Parkplatzes in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug des Belgiers in Richtung auf dessen rechten hinteren Reifen abgegeben. Dabei kam es zu einem Treffer in die rechte hintere Tür des Fahrzeuges knapp oberhalb der Stoßstange. Bei dem zweiten Schuss, der das Fahrzeug verfehlte, dürfte es sich nach Einschätzung er Ermittler um einen Warnschuss gehandelt haben. Das Verfahren gegen den Polizisten wurde eingestellt.

Der mit der Maschinenpistole bewaffnete Kollege, der auf dem Beifahrersitz gesessen hatte, gab aus dieser Waffe vier bis fünf Schüsse ab. Ein Treffer erfolgte auf den hinteren rechten Reifen des Fahrzeuges im Bereich der Felge. Zwei weitere Schüsse gab der Beamte auf den sich inzwischen auf der K40 entfernenden Van ab. Ein Projektil durchschlug die hintere Tür des Kleinbusses und traf den Fahrer im Bereich des rechten Schlüsselbeins in den Rücken. Es verursachte dabei einen Lungendurchschuss.

Die Staatsanwaltschaft hält den Beamten einer fahrlässigen Körperverletzung für verdächtig und hat gegen ihn deshalb einen Strafbefehl bei dem Amtsgericht Wittlich beantragt. Gegen ihn soll eine Freiheitsstrafe von acht Monaten verhängt werden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Der Beschuldigte soll ferner eine Geldbuße in Höhe von 3.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

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