Schulen Lehrer und Erzieher brauchen nach Corona-Infektion keinen negativen Test

Trier · Der Bundesrat hat einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Dabei geht es um die Testpflicht für Corona infizierte Lehrer und Erzieher bevor sie wieder arbeiten gehen dürfen.

Lehrer dürfen nach einer Corona-Infektion ihre Isolation ohne Test beenden. Foto: dpa

Lehrer dürfen nach einer Corona-Infektion ihre Isolation ohne Test beenden. Foto: dpa

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Lehrer und Erzieher in Kinderheimen benötigen nach einer Corona-Infektion keinen negativen Test mehr, bevor sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Änderung, des vor einer Woche in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Darin wurde festgelegt, dass Personal an Schulen, in Kitas und in Kinderheimen, die Isolation erst nach einem negativen Test beenden dürfen. An dieser Regelung hat es vor allem seitens der Länder Kritik gegeben. Im ersten Entwurf des Infektionsschutzgesetzes war vorgesehen, dass auch Kinder in Kitas und Schüler selbst bei einem Verdacht auf Corona ein ärztliches Attest benötigen, um wieder in Kita oder Unterricht zurückzukehren. Nach Protest vor allem von den Bildungsministern der Länder stimmte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einer entsprechenden Änderung zu. Nun wurde auch die Regelung für das Personal von Schulen und Kitas entsprechend geändert.