Schweich: Kein Eilverfahren für Bentemann -- Stiftungsgeschäftsführer legt Amt nieder

Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat eine Eilentscheidung im Fall des beurlaubten Schulleiters Heinrich Bentemann abgelehnt. Unterdessen legte der Geschäftsführer der Trägerstiftung des evangelischen Bonhoeffer-Gymnasiums Schweich, Paul Krachen, sein Amt nieder. Die Kündigung ist nach seinen Worten die Reaktion auf eine mangelnde Zusammenarbeit zwischen Stiftungsvorstand und ihm. Die Beurlaubung des Schulleiters ohne sein Wissen sei das „I-Tüpfelchen“ gewesen.

Bentemann selbst wird mit seinem Widerspruch gegen die Beurlaubung weiter auf eine Entscheidung der Verwaltungskammer der Rheinischen Landeskirche in Düsseldorf warten müssen. Das VG Trier lehnte eine am 15. Januar von Bentemann beantragte Eilentscheidung ab. Die Begründung: Wegen des grundgesetzlich garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrechts seien staatliche Gerichte nur zur Entscheidung befugt, wenn dies durch kirchenrechtliche Bestimmungen gestattet werde. Diesbezüglich liege aber nichts vor. Ansonsten beschränke sich die staatliche Kontrolle lediglich auf offensichtliche Verstöße gegen rechtstaatliche Grundprinzipien, wie etwa das Willkürverbot. Dazu müsse zunächst jedoch der kirchenrechtliche Rechtsweg ausgeschöpft sein, was im vorliegenden Fall noch nicht geschehen sei.

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