Schweich: Kein Lärmschutz am Dreieck Moseltal
Nach einem nun vorgestellten Lärmschutzgutachten wird es für die Stadt Schweich keine zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen entlang A 1 und A 603 geben. Die Emmissionswerte liegen zwar über den Werten, die heute bei Straßenneubauten zulässig wären - doch da es sich bei den betreffenden Autobahnen um schon bestehende Verkehrswege handelt, sind in diesem Fall die Maßstäbe für eine Lärmsanierung (Nachbesserung) anzuwenden.
Die dafür erforderlichen Grenzwerte - so das Ergebnis eines nun vorgestellten Gutachtens - würden in Teilbereichen der Stadt nicht überschritten, so dass sich kein Anspruch auf eine Lärmsanierung ergebe. Der Schweicher Stadtrat indessen will das Ergebnis so nicht hinnehmen und nun auf politischer Schiene versuchen, eine Lösung herbeizuführen.