Sicherungsverwahrung: Immer noch gefährlich - und trotzdem bald auf freiem Fuß?

Trier · Muss ein immer noch als gefährlich eingeschätzter ehemaliger Gewaltverbrecher demnächst aus dem Gefängnis entlassen werden? Die Wahrscheinlichkeit dafür ist hoch, glaubt der Trierer Oberstaatsanwalt Ingo Hromada, der dies allerdings verhindern will.

(sey) Könnte es auch in der Region Trier bald einen Fall wie im nordrhein-westfälischen Heinsberg geben, der bundesweit Schlagzeilen macht? Dort lebt seit seiner Haftentlassung ein 59-jähriger Sexualtäter, den die Gutachter weiter als gefährlich einstufen. Die Staatsanwaltschaft wollte deshalb, dass der Mann hinter Gittern bleibt. Aber ein Gericht lehnte die sogenannte nachträgliche Sicherungsverwahrung ab. Begründung: Sie darf nur angeordnet werden, wenn während der Haftzeit auch noch "neue Tatsachen" bekannt geworden sind.

So paradox es für Nicht-Juristen klingen mag: Allein der Umstand, dass ein verurteilter Verbrecher weiter als gefährlich eingestuft wird, reicht für die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht aus.

Das könnte auch einem 34-jährigen Eifeler in die Hände spielen, gegen den seit Donnerstag in Trier verhandelt wird. Der Mann hat vor 13 Jahren eine Prostituierte erwürgt, schon im August hätte er entlassen werden sollen. Dazu kam es nicht, weil das Gericht seine vorläufige Unterbringung in Sicherungsverwahrung angeordnet hat.

Die Trierer Staatsanwaltschaft will, dass der 34-Jährige weiter hinter verschlossenen Türen bleibt. Begründung: Der laut Gutachtern unter einer Persönlichkeitsstörung leidende Mann habe wiederholt Mit-Insassen attackiert und Gewaltfantasien geäußert. "Er ist eine Gefahr für die Allgemeinheit", glaubt Oberstaatsanwalt Ingo Hromada. Dennoch ist er skeptisch, ob dies für eine Verurteilung reicht: "Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist ein stumpfes Schwert."

In rheinland-pfälzischen Gefängnissen sind nach Angaben des Mainzer Justizministeriums derzeit 23 Häftlinge in Sicherungsverwahrung untergebracht. Der einzige Fall einer nachträglichen Sicherungsverwahrung ist der derzeit vor dem Trierer Landgericht verhandelte. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Das Urteil fällt voraussichtlich erst am übernächsten Mittwoch.

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