Sonderrecht für den Stadtvorstand

Trier · Mit den Stimmen von CDU und SPD hat der Trierer Stadtrat eine Ausnahmeregel für die sitzungsfreie Zeit von 1. April bis 22. September 2009 beschlossen. Demnach darf der Stadtvorstand zuvor grundsätzlich beschlossene Investitionen in Auftrag geben, wenn die Summe eine Million Euro nicht übersteigt. Bei Maßnahmen von mehr als einer Million Euro muss zuerst der Steuerungsausschuss zustimmen.

Auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hin erklärte Oberbürgermeister Klaus Jensen, der Umstellungsprozess zur Einführung der Doppelten Buchführung in Konten (Doppik) sei in wesentlichen Bereichen abgeschlossen. Restliche Zahlungsrückstände könnten kurzfristig aufgearbeitet werden. (cus)

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