Stadtrat stimmt über Windräder an Kaserne ab

Hermeskeil · Vom Hermeskeiler Stadtrat ist in seiner Sitzung am 17. November ein Grundsatzbeschluss gefragt: Das Gremium soll klären, ob für die Kommune die Aufstellung von Windrädern auf dem ehemaligen Kasernen-Übungsplatz in Frage kommt. Allerdings gibt es weiter rechtliche Barrieren.

Gegen diese Regelung ist im Hochwald bekanntlich die Gemeinde Beuren 2006 vergeblich vor Gericht gezogen. Jetzt könnte es in Sachen Windkraft aber einen neuen Vorstoß aus Hermeskeil geben. Am 17. November (19 Uhr, Rathaus) fällt der Stadtrat einen Grundsatzbeschluss. Er soll klären, ob sich die Stadt prinzipiell die Aufstellung von Windrädern auf dem früheren Kasernen-Übungsplatz vorstellen kann.

Am nächsten Dienstag entscheidet der Hermeskeiler Stadtrat (19 Uhr, Rathaus), ob er sich prinzipiell die Aufstellung von Windrädern auf dem früheren Übungsplatz der Kaserne vorstellen kann.

Diese Entscheidung hat folgenden Hintergrund: Weil auf dem Übungsplatz ein Energiepark entstehen soll, hat der Zweckverband Konversion nach Auskunft seines Vorstehers Michael Hülpes (CDU), eine Marktabfrage gestartet. Zwei Investoren, die Firmen „Juwi“ und „Gaia“ hatten daraufhin Konzepte vorgelegt, die neben dem Bau von Fotovoltaik-Anlagen auch Windkraftnutzung vorsehen. Bei beiden Angebote sei die Errichtung von „mehreren Anlagen“ mit einer Gesamthöhe von 180 Metern geplant, so Hülpes.

Der Stadtrat Hermeskeil muss nun entscheiden, ob die Umsetzung dieser Konzepte weiterverfolgt wird. Dem steht aber ein Beschluss des Gremiums aus dem Jahr 2002 im Weg. Damals sprach sich der Rat gegen die Aufstellung von Windrädern auf Hermeskeiler Gebiet aus.

Außerdem wäre ein solches Vorhaben nicht mit dem seit 2004 rechtsgültigen Raumordnungsplan für die Region Trier vereinbar. Abgesehen von den bestehenden Standorten sind darin keine weiteren Vorrangflächen für weißen Riesen mehr vorgesehen.

Roland Wernig von der Planungsgemeinschaft für die Region Trier sagt zwar, „dass prinzipiell die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen oder die Einleitung eines Zielabweichverfahrens besteht“. Er betont aber auch, „dass wir uns als Träger wünschen, dass der Raumordnungsplan möglichst unverändert bleibt.“

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