„Stalker von Rettert“ erneut verurteilt

Koblenz · Der „Stalker von Rettert“ ist wegen Telefonterrors in dem Taunusort erneut verurteilt worden. Das Amtsgericht Diez verhängte am Donnerstag eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Das Landgericht Koblenz hatte den Mann aus Leipzig bereits vor einem Jahr wegen massiven Telefonterrors in einem Berufungsprozess zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Diese Strafe floss in den neuen Richterspruch mit ein. Der 35-Jährige hatte einer Bekannten nachgestellt, die nach Rettert gezogen war.
In dem neuen Prozess sei es um 170 Anrufe bei mehreren Familien, drei Beleidigungen und zwei versuchte Nötigungen gegangen, sagte Krahn. In diesen neuen Fällen von Telefonterror habe der Angeklagte in der Zeit zwischen dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichtes Diez Anfang November 2006 und der Verhandlung vor dem Koblenzer Landgericht im Juli 2008 zum Hörer gegriffen. Das Urteil des Amtsgerichtes vom Donnerstag ist nach Auskunft des Direktors am Amtsgericht, Eckhard Krahn, rechtskräftig.

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