Strafkammer eröffnet Verfahren gegen NPD-Stadtrat Babic

Trier/Koblenz · Die 5. Strafkammer des Trierer Landgerichts hat das Hauptverfahren gegen den Vize-Landeschef und Kreisvorsitzenden der NPD, Safet Babic, wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eröffnet.

 Safet Babic. Foto: Archiv

Safet Babic. Foto: Archiv

(jp) Babic sitzt seit 2009 als fraktionsloser Einzelkämpfer für die NPD im Trierer Stadtrat. Der Prozess wird voraussichtlich im Herbst beginnen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Babic in ihrer im November 2009 erhobenen Anklage auch Volksverhetzung vorgeworfen, da er den Begriff „Bombenholocaust“ benutzt habe. In diesem Punkt hatte die Kammer die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Der Begriff sei zwar geschmacklos, erfülle jedoch nicht den Tatbestand der Volksverhetzung.

Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Widerspruch ein. Das Oberlandesgericht in Koblenz musste die Frage regeln. Die Koblenzer Richter gaben jetzt der Strafkammer recht: Eine Volksverhetzung liege nicht vor. Die wörtliche Begründung des OLG: „Die vom Angeklagten genutzte Wortverbindung Bombenholocaust kann ebenso dazu dienen, die Bombardierung deutscher Städte durch die alliierten Luftstreitkräfte während des Zweiten Weltkrieges plakativ als Verbrechen an der deutschen Bevölkerung anzuprangern.“ Der Schluss, die Nutzung des Begriffs „Bombenholocaust“ sei eine Verharmlosung des Völkermordes an den europäischen Juden, sei „nicht zwingend“, so das OLG.