Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt

Gerolstein · Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung ist in Daun eingestellt worden, weil nach Meinung des Dauner Amtsgerichtes das Unfallopfer selbst maßgeblich an der Kollision beteiligt war.

(vog) Am Neujahrsmorgen gegen 1.45 Uhr erfasste ein 72-jähriger Autofahrer aus der Verbandsgemeinde Obere Kyll auf der Kreisstrasse (K54) vor Oberbettingen (Vulkaneifelkreis) einen 20-jährigen Fußgänger. Der junge Mann war nachweislich betrunken, hatte 1,67 Promille Blutalkoholspiegel, als er von dem Fahrzeug erfasst wurde. Er starb am 6. Januar an seinen schweren Verletzungen. Der Autofahrer war nüchtern und fuhr maximal mit 72 Stundenkilometern. Ein Sachverständiger rekonstruierte den Unfall und bezog die Ergebnisse der Obduktion ein. Danach hat der betrunkene 20-Jährige einen Ausfallschritt auf die Straße gemacht. „Wäre er einfach am Fahrbahnrand weiter gegangen, hätte ihn das Auto nicht erfasst“, erklärt der Sachverständige. Nach seinem Bericht waren die Staatsanwaltschaft und der Vorsitzende Richter Hans Schrot überzeugt, dass nur eine Verfahrenseinstellung das korrekte Urteil sein könne. Der 72-jährige Angeklagte meinte erleichtert: „Ich konnte wirklich nichts dafür. Mir tun die Eltern des Jungen aber sehr leid.“

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